Justiz
LG Hannover – Schützenverein: Vor dem Landgericht Hannover muss sich der frühere Vorsitzende eines mittlerweile aufgelösten Schützenvereins wegen Bestechlichkeit verantworten. Der Angeklagte soll sogenannte Waffenbesitzkarten gleichsam verkauft haben, schreibt die SZ (Thomas Hahn/Britta von der Heide). Seine Verteidigung betone behördliche Aufsichtsversäumnisse.
LG Neubrandenburg – SS-Sanitäter: In dem beim Landgericht Neubrandenburg anhängigen Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter hat nun auch die Staatsanwaltschaft die Befangenheit mehrerer beteiligter Richter gerügt. Die taz berichtet.
LG Hamburg – Brandstiftung: Am Landgericht Hamburg sind vier junge Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt. Zum Prozessauftakt hätten die Angeklagten bestritten, dass die Taten – Brandanschläge auf eine Hamburger Zeitung und eine Schule in der Stadt – einen religiösen Hintergrund gehabt hätten, so die taz-Nord (Peter Müller).
LG Köln zu Terror: Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat das Landgericht Köln einen 16-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der syrische Flüchtling habe sich auch aus Einsamkeit über digitale Kontakte mit einem "IS-nahen Gesprächspartner" radikalisiert, zitiert zeit.de aus den gerichtlichen Feststellungen.
EU-Justizbarometer: Nach dem von der EU-Kommission vorgestellten Justizbarometer beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits in Deutschland 190 Tage, meldet die FAZ (Marcus Jung). Die Bundesrepublik liege damit im EU-weiten Mittelfeld. Spitzenreiter der untersuchten Kategorie sei Luxemburg, wo gemessen an der Einwohnerzahl auch das meiste Geld in die Justiz investiert werde.
Die juristische Presseschau vom 11. April 2017: Schadensersatz nach Cum-Ex-Geschäft / Lex NPD? / Frauen und Google . In: Legal Tribune Online, 11.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22620/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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