Die juristische Presseschau vom 11. April 2017: Scha­dens­er­satz nach Cum-Ex-Geschäft / Lex NPD? / Frauen und Google

11.04.2017

Vor dem Landgericht Ulm fordert der Unternehmer Erwin Müller Schadensersatz wegen heikler Cum-Ex-Deals. Außerdem in der Presseschau: Ist die Reform der Parteienfinanzierung eine Lex NPD? Und bezahlt Google geschlechtergerecht?

 

 

Thema des Tages

LG Ulm – Erwin Müller: Vor dem Landgericht Ulm verlangt der Drogerieunternehmer Erwin Müller von der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin 45 Millionen Euro Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung. Die Bank habe ihn, so behauptet der Kläger, bei sogenannten Cum-Ex-Deals im Rahmen eines besonders renditeträchtigen Fonds nur unzureichend über Risiken aufgeklärt. Insbesondere sei er nicht über die Möglichkeit eines Totalverlusts aufgeklärt worden, so die FAZ (Hendrik Wieduwilt/Oliver Schmale). Vertreter der Bank hätten vor Gericht dagegen erklärt, dass dem klagenden Unternehmer die mit der Anlage verbundenen Risiken durchaus bewusst gewesen seien. Der Bericht der SZ (Stefan Mayr) nennt Beispiele anderer riskanter Geschäfte, bei denen Müller hohe Beträge verloren habe. Es sei unwahrscheinlich, dass sich die Parteien vor dem Verkündungstermin am 22. Mai vergleichsweise einigen würden. Der Prozessbericht des Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) geht auch auf die Geschäftsvita des Unternehmers ein.

Rechtspolitik

Parteienfinanzierung: In einem Kommentar spricht sich Jost Müller-Neuhof (Tsp) gegen eine "Lex NPD" aus, durch die die Partei wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden soll. Zwischen dem gescheiterten NPD-Verbot und dem aktuellen Gesetzentwurf bestehe ein "fundamentaler Unterschied". Während im ersten Fall gesetzliche Möglichkeiten auf einen Einzelfall angewendet worden seien, würden nun für einen Einzelfall "Gesetze erst noch geschaffen werden". Das "Finanzverbot" greife zudem unzulässig in den politischen Wettbewerb ein. Grundsätzliche Unterstützung erhält das Vorhaben dagegen durch den von der Welt (Tobias Heimbach) ausführlich zitierten Parteienrechtler Martin Morlok. Der Rechtsprofessor halte die aktuelle Regelung für "irrsinnig", kritisiere aber den engen Zeitplan des Gesetzentwurfs angesichts der kommenden Bundestagswahl.

Kinderrechte: Die Welt (Sabine Menkens) lässt in einem Beitrag zur Debatte über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor allem kritische Stimmen zu Wort kommen. Nach diesen würde eine rechtliche Distanz zwischen Kindern und deren Eltern zugunsten staatlicher Eingriffe geschaffen.

Kartell-Ausnahme: Spätestens Anfang Mai soll die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft treten. In der Neufassung sind verlagswirtschaftliche Bereiche von Presseverlagen komplett vom Kartellverbot ausgenommen, schreibt das Hbl (Heike Anger). Hierdurch sollten Verlage im Wettbewerb mit insbesondere neuen Medien gestärkt werden.

Drohnen: Am vergangenen Freitag trat die Drohnen-Verordnung in Kraft, die die private Nutzung von Drohnen reglementiert. Der Kenntnis-Nachweis als Voraussetzung für den Betrieb von Geräten mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht ist aber erst ab Oktober Pflicht, schreibt lto.de.

Digitalwirtschaft: Markus Balser (SZ) begrüßt in einem Kommentar den Versuch des Bundeswirtschaftsministeriums, "ein Ordnungsrecht und damit Spielregeln" für die digitale Wirtschaft zu schaffen. Hierbei dürfe es nicht darum gehen, alte Industrien um ihrer selbst willen zu schützen, vielmehr müsse das monopolistische "Recht des Stärkeren" eingeschränkt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2017: Schadensersatz nach Cum-Ex-Geschäft / Lex NPD? / Frauen und Google . In: Legal Tribune Online, 11.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22620/ (abgerufen am: 17.03.2024 )

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