Die juristische Presseschau vom 10. Mai 2013: Konto für alle – Sauna mit Kreuz – Karriere für Juristen

10.05.2013

Weitere Themen - Justiz

NSU-Prozess – Räumlichkeiten: Während der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München unterbrochen ist, beschäftigen sich die Medien mit den Räumlichkeiten. Die taz (Christian Rath) schildert den Streit um das Kreuz, das zuerst ab- dann wieder aufgehängt wurde, den türkischen Prozessbeobachter Mahmut Tanal stört und von Günther Beckstein (CSU) verteidigt wird. zeit.de (Tom Sundermann) beschwert sich dagegen über den "Saunagang vor dem Richter", am ersten Prozesstag sei es im Gerichtssaal heiß gewesen.

BVerfG und EuGH: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Antiterrordatei ausführlich erklärt hat, dass es das Verfahren nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müsse, erläutert der Europarechtler Wolfgang Weiß im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) das Verhältnis zwischen den beiden Gerichten. Im konkreten Fall habe es für eine Vorlage zwar tatsächlich keinen Anlass gegeben – mit der grundsätzlichen Vermeidung von Vorlagen täten sich die Karlsruher Richter aber keinen Gefallen.

BGH zu Rechtsschutzversicherungen: Der Bundesgerichtshof hat zwei Klauseln für unwirksam erklärt, die viele Rechtsschutzversicherungen verwenden, um Klagen von Kunden auszuschließen, die sich bei Kapitalanlagen von Bankberatern getäuscht fühlen. Es sei aus Sicht der Versicherten nicht klar, welche Geschäfte vom Ausschluss umfasst werden. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.

LG Potsdam zu Ludwigsfelder Mordfall: Auch die taz (Falko Henning) berichtet nun ausführlich von dem Prozess gegen den früheren Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl, der am Dienstag vor dem Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Scholl hat Revision eingelegt.

Piraten verklagen sich selbst: Die Piratenpartei hat ihre Hildesheimer Bundestagskandidatin per Videokonferenz gewählt und die Wahl anschließend selbst angefochten. Das Landesschiedsgericht soll nun klären, unter welchen Voraussetzungen eine Wahl per Videokonferenz zulässig ist – bisher wird das Bundeswahlgesetz so verstanden, dass die Wahl in einer Mitgliederversammlung statt finden muss, die an einem Ort zusammen tritt. lto.de (Ludwig Hogrebe) erläutert die Hintergründe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Mai 2013: Konto für alle – Sauna mit Kreuz – Karriere für Juristen . In: Legal Tribune Online, 10.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8704/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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