Konto für alle: Die Europäische Kommision schlägt eine Richtlinie vor, die allen EU-Bürgern das Recht auf ein Girokonto einräumt. Außerdem in der Presseschau: Keine Einigung bei der Suizidhilfe, Sauna mit Kreuz im Münchner Schwurgerichtssaal, Berlusconi wird wieder mal verurteilt, Karrieretipps für Juristen und ein Lärmtag am Berliner Verwaltungsgericht.
Recht auf ein Konto: Die Europäische Kommission hat am Mittwoch einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der allen EU-Bürgern das Recht einräumt, ein Girokonto zu führen. Das Konto ermöglicht Überweisungen und Zahlungen mit der Bankkarte – es kann aber nicht überzogen werden. Zudem sollen Kontogebühren transparenter werden, so dass Kunden die Konditionen besser vergleichen können. Die SZ (Javier Cáceres) und die FAZ (Hendrik Kafsack) erläutern das Vorhaben.
Svenja Bergt (taz) kommentiert, es sei gut, dass die EU-Kommission eingreife. Wer kein Konto habe gerate in einen Teufelskreis, in dem das Leben kompliziert und teuer ist.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Aktionärsrechte: Aktionäre sollen künftig über Vorstandsgehälter mitentscheiden können. Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Aktienrechts bewirken, dass Aufsichtsräte das Vergütungssystem den Aktionären zur Abstimmung vorlegen müssen. Die SZ (Thomas Öchsner) erläutert den Kabinettsbeschluss. Heribert Prantl (SZ) kommentiert erzürnt, die Verschärfung sei keine Verschärfung, sondern "paragrafengefasste Augenwischerei", die Aktionäre taugten nicht zum "Zuchtmeister der Vorstände und Manager". Statt eines "Angeber-Gesetzes" brauche es eine echte Begrenzung der Manager-Gehälter.
Kapitalanlagegesetzbuch: Die FAZ (Holger Paul) erläutert das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22. Juli in Kraft tritt und die Finanzbranche regulieren soll. Der "Monumentalwälzer" werde in der Branche mit Gelassenheit aufgenommen, halte allerdings für Private-Equity-Manager Fallstricke bereit.
Suizidhilfe: Die organisierte Hilfe zu Selbsttötung wird nun doch nicht verboten. Wie die taz (Christian Rath) berichtet, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günther Krings, die Koalition könne sich nicht auf ein entsprechendes Verbot einigen. Während Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) allenfalls die "gewerbsmäßige" Suizidhilfe bestrafen wollte, forderten konservative Unionspolitiker auch ein Verbot der "geschäftsmäßigen" Suizidhilfe. In einem gesonderten Kommentar begrüßt Christian Rath (taz) dass die Suizidhilfe nun "dank den Fundamentalisten" grundsätzlich straffrei bleibt.
Prostitutionsstättengesetz: Die Pläne der rot-grünen Koalition in Bremen, als erstes Bundesland ein eigenes Prostitutionsstättengesetz einzuführen, erläutert der Freitag (Annelie Kaufmann). Der Gesetzentwurf stößt bei Prostituiertenverbänden auf Kritik.
Bundeswehrverbrechen im Ausland: Stefan Mayr (SZ) kritisiert die eingeschränkten Ermittlungsbefugnisse der Sonderstaatsanwaltschaft Kempten, die seit Anfang April für Straftaten von Bundeswehr-Soldaten bei Auslandseinsätzen zuständig ist. Mancher Jurist warte "auf den ersten Mordfall in der Bundeswehr, bei dem das Gericht die Anklage nicht zulässt, weil die Staatsanwälte zu wenige Beweise vorlegen können".
BMJ und NS-Zeit: Zum Erscheinen des Buches "Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme" führt die taz (Stefan Reinecke) ein Interview mit dem Mitherausgeber und Strafrechtler Christoph Safferling.
Netzneutralität: Anlässlich der Debatte um die Telekom-Pläne, das Datenvolumen bei Internetverträgen zu begrenzen, warnt Sönke E. Schulz auf dem JuWiss-Blog davor, die Frage der Netzneutralität verfassungsrechtlich zu überhöhen. "Wer hat schon eine Strom-, Wasser- oder gar Essensflatrate?"
Weitere Themen - Justiz
NSU-Prozess – Räumlichkeiten: Während der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München unterbrochen ist, beschäftigen sich die Medien mit den Räumlichkeiten. Die taz (Christian Rath) schildert den Streit um das Kreuz, das zuerst ab- dann wieder aufgehängt wurde, den türkischen Prozessbeobachter Mahmut Tanal stört und von Günther Beckstein (CSU) verteidigt wird. zeit.de (Tom Sundermann) beschwert sich dagegen über den "Saunagang vor dem Richter", am ersten Prozesstag sei es im Gerichtssaal heiß gewesen.
BVerfG und EuGH: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Antiterrordatei ausführlich erklärt hat, dass es das Verfahren nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müsse, erläutert der Europarechtler Wolfgang Weiß im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) das Verhältnis zwischen den beiden Gerichten. Im konkreten Fall habe es für eine Vorlage zwar tatsächlich keinen Anlass gegeben – mit der grundsätzlichen Vermeidung von Vorlagen täten sich die Karlsruher Richter aber keinen Gefallen.
BGH zu Rechtsschutzversicherungen: Der Bundesgerichtshof hat zwei Klauseln für unwirksam erklärt, die viele Rechtsschutzversicherungen verwenden, um Klagen von Kunden auszuschließen, die sich bei Kapitalanlagen von Bankberatern getäuscht fühlen. Es sei aus Sicht der Versicherten nicht klar, welche Geschäfte vom Ausschluss umfasst werden. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.
LG Potsdam zu Ludwigsfelder Mordfall: Auch die taz (Falko Henning) berichtet nun ausführlich von dem Prozess gegen den früheren Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl, der am Dienstag vor dem Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Scholl hat Revision eingelegt.
Piraten verklagen sich selbst: Die Piratenpartei hat ihre Hildesheimer Bundestagskandidatin per Videokonferenz gewählt und die Wahl anschließend selbst angefochten. Das Landesschiedsgericht soll nun klären, unter welchen Voraussetzungen eine Wahl per Videokonferenz zulässig ist – bisher wird das Bundeswahlgesetz so verstanden, dass die Wahl in einer Mitgliederversammlung statt finden muss, die an einem Ort zusammen tritt. lto.de (Ludwig Hogrebe) erläutert die Hintergründe.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Italien – Berlusconi-Urteil bestätigt: Das Berufungsgericht in Mailand hat das Urteil gegen den ehemaligen italienischen Premierminister Silvio Berlusconi bestätigt, der demnach wegen Steuerbetrugs eine Haftsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro erhält, sowie ein fünfjähriges Verbot ein öffentliches Amt auszuüben. Das berichtet die SZ (Andrea Bachstein). Da Berlusconi älter als siebzig ist, müsse er aber jedenfalls nicht ins Gefängnis, zudem könne er noch Einspruch beim Kassationsgericht einlegen.
Pakistan – Urteil zu Drohnenangriffen: Wie spiegel.de (Hasnain Kazim) berichtet, hat ein Gericht im pakistanischen Peschawar die Drohnenangriffe der USA in Westpakistan für völkerrechtswidrig erklärt. Geklagt hatten Opfer von Drohnenangriffen, das Gericht forderte die pakistanische Regierung auf, die US-Operationen nicht länger zu tolerieren.
Ungarn – Verfassungspolitik: Der Europarechtler Matej Avbelj setzt auf verfassungsblog.de die Reihe "Ungarn – was tun?" mit einem englischsprachigen Beitrag unter dem Titel "The Hungarian Dilemma from a Pluralist Perspective" fort.
Ausbildung und Karriere
Karriereseiten: Die Welt (Kirsten von Elm/tin/stm) widmet eine Doppelseite mit mehreren Beiträgen dem Thema "Karriere für Juristen". Dabei geht es um Berufschancen von Absolventen und die Bedeutung von Prädikatsexamina, um Master und Zusatzausbildungen, sowie um die Frage, wie man sich auf Jobs bei der EU und der UNO vorbereiten kann. Außerdem gibt es Kompakt-Informationen rund um Juristen und Termine für Karrieremessen.
Das Letzte zum Schluss
Berlin ist laut: Die FAZ (Mechthild Küpper) berichtet vom "Lärmtag" am Berliner Verwaltungsgericht: In zwei Verhandlungen ging es um Klagen von Anwohnern, denen es zu laut wurde. In einem Fall störten Erwachsene auf einem Sportplatz, im anderen Kinder auf einem Spielplatz. Beide Klagen waren letztlich nicht erfolgreich – für den beliebten Wasserspielplatz schlug der Vorsitzende Richter jedoch zumindest vor, Gummipuffer an der Pumpe anzubringen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 10. Mai 2013: Konto für alle – Sauna mit Kreuz – Karriere für Juristen . In: Legal Tribune Online, 10.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8704/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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