Die juristische Presseschau vom 9. April 2014: EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung – Mehr Schutz für Prostituierte – Reform der KSK

09.04.2014

Recht in der Welt

Ungarn – EuGH/EGMR: Über zwei Entscheidungen, die die Rechtspraxis Ungarns betreffen berichtet verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis). Der Europäische Gerichtshof hat die Regierung Orbán verurteilt, weil sie den Datenschutzbeauftragten vorzeitig aus dem Amt entfernt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert die Art und Weise, wie man versucht, sich die Kirchen politisch gefügig zu machen.

USA – Anwalt Stanley L. Cohen: Die Welt (Hannes Stein) bringt ein Porträt des U.S.-amerikanischen Rechtsanwalts Stanley L. Cohen. Der Sohn orthodoxer Juden aus New York ist unter anderem der Verteidiger von Suleiman Abu Gaith, einem der Schwiegersöhne Usama bin Ladens. Der Beitrag zitiert Cohen: "Ein revolutionärer Menschenrechtsanwalt, der noch nie hinter Gittern gesessen hat, hat in seinem Leben irgendetwas grundsätzlich falsch gemacht."

Sonstiges

Gurlitt und die Gemälde: Wie Annegret Erhard (Die Welt) im Feuilleton feststellt, habe sich die Staatsanwaltschaft München mit Cornelius Gurlitt darauf geeinigt, dass eine Task Force im Gegenzug für die Einstellung der Ermittlungen alle 1.284 Bilder darauf überprüfen dürfe, ob es sich im Raubkunst aus der NS-Zeit handele. Geraubte und arisierte Kunstwerke sollten an die früheren Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger übergeben werden, die anderen Gemälde dürfe Gurlitt behalten. Am heutigen Mittwoch sei mit einer Erklärung der Ermittlungsbehörde zu rechnen.

Facebook-Streifen und Verfassungsrecht: Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Markus Oermann und Julian Staben untersuchen auf verfassungsblog.de die verfassungsrechtlichen Aspekte von polizeilichen Facebook-Streifen. Sie kommen zu dem Ergebnis, die gesetzliche Grundlage sei dürftig bis mangelhaft, auch das ledigliche Beobachten von Meinungsäußerungen auf sozialen Plattformen stelle einen grundrechtsrelevanten Eingriff dar, da das Wissen um die Beobachtung bei den Plattformnutzern (selbst)zensierende Wirkung habe.

Das Letzte zum Schluss

Eine schrecklich teuere Familie: Udo Vetter (lawblog.de) hat bei Amazon durch das Anklicken eines 1-Click-Buy-Buttons versehentlich eine Staffel von "Al Bundy – Eine schrecklich nette Familie" gekauft. Eine Anfechtung des Vertrags sei unter Hinweis auf die mangelhafte Kennzeichnung des 1-Click-Buy-Buttons zwar denkbar, aber aufwändig. Seinen Wunsch auf kulanzweise Rückabwicklung habe Amazon mit Hinweis die geltende Rechtsprechung abgelehnt. Dies sei erstaunlich, da ab dem 14. Juni 2014 auch der Kauf digitaler Inhalte widerrufen werden könne.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. April 2014: EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung – Mehr Schutz für Prostituierte – Reform der KSK . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11604/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen