Die juristische Presseschau vom 9. April 2014: EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung – Mehr Schutz für Prostituierte – Reform der KSK

09.04.2014

Der EuGH hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Außerdem in der Presseschau: Bundeswehreinsätze im Inland sollen erleichtert werden, mehr Schutz für Prostituierte, Reform der KSK und wieso Al Bundy und seine schrecklich nette Familie manchmal ein schrecklich teures Vergnügen sind.

Thema des Tages

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vollständig gekippt. Die Sammlung von Daten sei nur zu sehr eng begrenzten Zwecken unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit möglich. Es berichten unter anderem SZ (Wolfgang Janisch), netzpolitik.org (Anna Biselli) und FAZ (Helene Bubrowski).

spiegel.de (Veit Medick/Philipp Wittrock) und der Rechtsanwalt Sören Rößner in einem Beitrag für lto.de erläutern, wie SPD und CDU mit der neuen Rechtslage umgehen. welt.de (Thorsten Jungholt/Christoph B. Schiltz) kritisiert ausdrücklich Bundesjustizminister Heiko Maas, der jetzt keinen Bedarf für ein neues Gesetz sieht. verfassungsblog.de (Franz C. Meyer) und taz (Christian Rath) erläutern die rechtlichen Fragen und Spielräume auf Ebene der EU.

Heribert Prantl (SZ) sieht die "Auferstehung der Europäischen Grundrechte", Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) meint, das eigentliche Verfassungsgericht sei der Europäische Gerichtshof, Christian Bommarius (FR) spricht von einem "Tag der Bürgerrechte". Christian Rath (taz) nennt das Urteil "nicht besonders mutig", da alle Einzelstaaten ihre Datenerfassungsgesetze behalten könnten. Reinhard Müller (FAZ) meint, es sei keine Politik, wenn man erst einmal Gerichtsentscheidungen abwarte. Patrick Beuth (zeit.de) hält das Konzept der Vorratsdaten für erledigt, Sascha Lobo (spiegel.de) sieht in dem Urteil lediglich einen Etappensieg und meint: "Der Zombie lebt."

Rechtspolitik

Bundeswehreinsätze im Inland: Die Bundesregierung will die Kompetenz für den Abschuss von Verkehrsflugzeugen, die eine terroristische Gefahr darstellen, in die Hände des Bundesverteidigungsministeriums legen. Dazu berichten SZ (Stefan Braun), zeit.de (Ralf Pauli) und Die Welt (Manuel Bewarder/Thorsten Jungholt). Heikel sei das Vorhaben unter anderem, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine kollektive Entscheidung aller Kabinettsmitglieder verlange. Kritiker sehen in diesen Plänen eine Aufweichung der Kompetenzabgrenzungen zwischen Polizei und Militär und den Türöffner für Bundeswehreinsätze im Inland.

Till Hoppe (Handelsblatt) sieht in dem  Vorhaben einen doppelten Tabubruch, "das letzte Glied in einer über die Jahre hinweg geknüpften juristischen Argumentationskette." Joachim Käppner (SZ) meint, eine derartige Regelung sei der vergebliche Versuch, vorab zu regeln, was nicht zu regeln ist.

Snowden vor dem Europarat: In einer Anhörung vor der parlamentarischen Versammlung des Europarats hat Edward Snowden ein Ende der verdachtlosen Überwachung gefordert. Sinnvoll sei dagegen die gezielte Überwachung von einem Staat wie Nordkorea und terroristischen Gruppen, berichtet spiegel.de (Ole Reißmann).

Insolvenz weitverzweigter Unternehmen: Das Handelsblatt (Peter Reuter) beschäftigt sich mit dem geplanten "Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen", das die Steuerung der Insolvenz eines weit verzweigten Unternehmens erleichtern solle. So soll es möglich sein, einen einzigen Gruppengerichtsstand frei bestimmen zu können, um einen "Flickenteppich" der Zuständigkeiten zu vermeiden.

Mehr Schutz für Prostituierte: Geht es nach dem Willen der Union, soll Prostitution zukünftig strenger geregelt werden, berichten SZ (Roland Preuss) und FAZ (Eckart Lohse). Geplant seien eine behördliche Erlaubnis für Bordelle, Zuverlässigkeitsprüfungen für die Betreiber, ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte und die Möglichkeit, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen zu können. Ziel, so CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl sei es, Menschenhandel und Zwangsprostitution besser zu bekämpfen.

Reform der Künstlersozialkasse: Bundesarbeitsministerin Nahles beabsichtigt eine Reform der Künstlersozialkasse, berichten die FAZ (Dietrich Creutzburg) und spiegel.de. Betriebe, die Honorare an freie Künstler zahlten sollen in Zukunft strenger geprüft werden, um die Disziplin bei der Anmeldung von Honoraren zu verbessern. Auch soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden, derzufolge Honorare unter 450 Euro nicht versicherungspflichtig seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. April 2014: EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung – Mehr Schutz für Prostituierte – Reform der KSK . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11604/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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