Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. September 2014: Ackermann räumt Falschaussage ein – Arbeit und Asylrecht – Auslandsspionage lückenlos

08.09.2014

Justiz

OLG Düsseldorf – Marco G./Anschlag Bonn: Am heutigen Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen Marco G. Ihm wird der Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof sowie zusammen mit drei anderen Männern die versuchte Tötung des Vorsitzenden der rechtspopulistischen Bürgerinitiative Pro NRW, Markus Beisicht vorgeworfen. Die Montags-taz (Sabine am Orde) und die Montags-FAZ (Reiner Burger) bringen Vorberichte.

LG Frankfurt/Main - Uber-Verbot: Die Welt vom Montag (Nikolaus Doll) berichtet, dass sich das Landgericht Frankfurt/Main am Montag mit der Aussetzung der Verbotsverfügung gegen Uber befassen wird.

In einem Gastbeitrag für Montags-FAZ warnt Pierre Dimitri Gore Coty, Ubers Generalmanager für Westeuropa davor, Deutschland könne bei der Entwicklung von "Smart Cities", in denen Bürger untereinander vernetzt seien, ins Hintertreffen geraten.

Bundesanwaltschaft – Wiederaufnahme Oktoberfest-Attentat: Wie die Montags-SZ (Florian Fuchs) berichtet, will der Opfer-Anwalt Werner Dietrich nach Durchsicht der Ermittlungsakten verschiedene Hinweise gefunden haben, dass der Oktoberfest-Attentäter kein Einzeltäter gewesen sei. Wenn die Bundesanwaltschaft Dietrichs Argumenten folge, könne es 34 Jahre nach dem Anschlag zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen.

OLG München – NSU: Über den weiter schwelenden Konflikt zwischen Beate Zschäpe und ihren Verteidigern berichtet die Samstags-taz (KO). Zschäpe sei auf der Suche nach Verteidigern.

Generalbundesanwalt – Leonid K.: Wie Der Spiegel (Jörg Diehl/Matthias Gebauer u.a.) berichtet, steht das Ermittlungsverfahren gegen Leonid K. vor der Einstellung. Dem Mann sei wohl nicht nachzuweisen, dass er aus dem Bundesverteidigungsministerium sensible Informationen an die NSA weitergegeben habe. 

BGH – Kohl-Tonbänder: Über den Streit zwischen Helmut Kohl und seinem Biografen Heribert Schwan muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Schwan will die ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln über die Herausgabe von Tonbändern nicht hinnehmen, berichtet spiegel.de.

NSU-Ausschuss: Anna Prizkau (FAS) liest den Bericht des NSU-Ausschusses als deutschen Roman, als "großes literarisches Werk volle Widersprüche und Lügen".

Arbeit im Strafvollzug: Das Handelsblatt (Anja Stehle) berichtet über die weit verbreitete Praxis von Unternehmen, im Gefängnis produzieren zu lassen. Stehle fordert, diese Aufträge zur Verbesserung der Transparenz ausschreiben zu lassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. September 2014: Ackermann räumt Falschaussage ein – Arbeit und Asylrecht – Auslandsspionage lückenlos . In: Legal Tribune Online, 08.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13111/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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