Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2016: Fahr­di­enst­leiter ver­ur­teilt / Haus­be­set­zung in Ham­burg / Blatter bleibt gesperrt

06.12.2016

Recht in der Welt

CAS – Sepp Blatter: Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) hat den Einspruch des früheren FIFA-Chefs Sepp Blatter gegen seine vom Weltverband verhängte Ethiksperre abgewiesen. Nach den Feststellungen des Gerichts habe es sich bei der Zahlung, mit der die Sperre begründet wurde, gerichtet an den mittlerweile ebenfalls gesperrten früheren UEFA-Präsidenten Michel Platini, um ein "unangemessenes Geschenk ohne Vertragsgrundlage" gehandelt. Blatters Version einer verspäteten Gehaltszahlung für eine frühere Beratertätigkeit Platinis sei dagegen unglaubwürdig, so die SZ (Thomas Kistner) in ihrem Bericht. Ermittlungen der Schweizer Justiz wegen Untreue des Funktionärs liefen derweil weiter.

ICTY – Ratko Mladic: Im Verfahren gegen Ratko Mladic vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat nach Meldung der taz das Plädoyer der Anklage begonnen. Das Urteil werde für das kommende Jahr erwartet.

Großbritannien – Brexit: Die wichtigsten Fragen zu dem gestern am britischen Supreme Court begonnenen Brexit-Verfahren stellt zeit.de (Sascha Zastiral) ausführlich dar.

Brasilien – Korruption: Das Oberste Gericht Brasiliens hat den Senatspräsidenten des Landes vorläufig abgesetzt. Grund seien Ermittlungen gegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, meldet zeit.de. Der Politiker gelte als enger Vertrauter des Präsidenten Michel Temer.

Sonstiges

Autorennen: Den früheren Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) befragt die SZ (Sebastian Fischer) zu der von ihm unterstützen Forderung nach strengerer Bestrafung von Teilnehmern sogenannter illegaler Autorennen. Schramma gründete einen Opferhilfeverein, nachdem sein Sohn 2001 als unbeteiligter Fußgänger bei einem solchen Rennen in Köln zu Tode kam.

Das Letzte zum Schluss

Wahlkampf: Nicht nur in den USA, auch bei der Berliner Polizei wird Wahlkampf mit allen Mitteln betrieben. focus.de berichtet, dass eine unabhängige Liste für die anstehenden Personalratswahlen den Amtsinhaber mit einem Nachruf, nach dem er sich "von der Wahrheit im Leben verabschiedet" habe, angegriffen haben soll. In der Einschätzung eines GdP-Sprechers bewege sich die Äußerung an der Grenze zur Strafbarkeit.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2016: Fahrdienstleiter verurteilt / Hausbesetzung in Hamburg / Blatter bleibt gesperrt . In: Legal Tribune Online, 06.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21330/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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