Die juristische Presseschau vom 4. November 2014: Drei Jahre NSU-Aufklärung – Befangenheit in Labor-Affäre – Middelhoff stützt Schickedanz

04.11.2014

Recht in der Welt

Schweiz – DDR-Vermögen: In zwei Beiträgen im Wirtschafts-Teil befasst sich die SZ (Steffen Uhlmann) mit der wirtschaftlichen Hinterlassenschaft der DDR. Ein Artikel beleuchtet die Tätigkeit der Treuhand-Nachfolgegesellschaft Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die unter anderem in der Schweiz nach verschwundenem DDR-Staatsvermögen fahndet. Im vergangenen Jahr endete dort ein gegen die Bank Austria geführter Rechtsstreit erfolgreich, die beklagte Bank musste der deutschen Staatskasse 254 Millionen Euro erstatten.

Philippinen/USA – Strafgerichtsbarkeit: In einer längeren Reportage berichtet die FAZ (Till Fähnders) über einen aufsehenerregenden Mordfall im philippinischen Rotlichtmilieu. Ein dort stationierter US-amerikanischer Soldat soll eine Transsexuelle getötet haben, philippinische Ermittler hätten aber bislang keinen Zugriff auf den Verdächtigen erhalten. Nach Bestimmungen eines erst kürzlich abgeschlossenen Militär-Abkommens unterliegen amerikanische Soldaten zwar der Landesgerichtsbarkeit, können aber auf eigenen Wunsch "bis zur Beendigung des gesamten juristischen Prozesses" unter Aufsicht ihrer Streitkräfte verbleiben. Kritiker, unter ihnen der deutsche Lebensgefährte des Opfers, befürchteten nun, dass sich der mutmaßliche Täter einer Bestrafung entziehen werde.

Namibia – Zwangssterilisation: Drei HIV-positiven Frauen, die unmittelbar vor ihren Entbindungen zu Zwangssterilisationen gezwungen wurden, hat der Oberste Gerichtshof in Namibia nun erstmals wegen Verletzung ihrer Persönlichkeits- und Menschenrechte einen Schadensersatz zuerkannt. Dies meldet zeit.de.

Sonstiges

Mindestlohn: Über branchenübergreifende Versuche von Arbeitgebern, den ab dem kommenden Jahr geltenden Mindestlohn zu umgehen, berichtet die SZ (Thomas Öchsner). Offenbar können die betroffenen Arbeitgeber sich hierbei auch auf kompetenten Rat verlassen. So werbe ein namentlich ungenannter Fachanwalt für Arbeitsrecht in seinem Online-Auftritt für "Strategien zur Umgehung des Mindestlohngesetzes 2015".

Asylbewerber: Nach einem Bericht von bild.de (Dirk Hoeren) haben Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 für den "sprunghaften" Anstieg von Asylbewerbern aus dem West-Balkan verantwortlich gemacht. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Leistungssätze für Bewerber zu gering seien.

Das Letzte zum Schluss

Ausgeblitzt: Viele Autofahrer beklagen, dass zahlreiche Tempobegrenzungen weniger der Verkehrslenkung als der finanziellen Bilanz der jeweiligen Kommune dienen. Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, hat sich ein Betroffener vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zwar nicht mit dieser Argumentation durchgesetzt, aber dennoch für die Abschaltung eines besonders berüchtigten Blitzers gesorgt. Der Mann hatte moniert, dass die Stadt Düsseldorf die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer vielbefahrenen Autobahnbrücke in der Stadt auch nach Beendigung von Bauarbeiten einschließlich der extra installierten Blitzersäulen beibehielt. Weil für die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach Ansicht des Gerichts kein sachlicher Grund mehr bestanden habe, wurde das Tempolimit nun kassiert.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. November 2014: Drei Jahre NSU-Aufklärung – Befangenheit in Labor-Affäre – Middelhoff stützt Schickedanz . In: Legal Tribune Online, 04.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13691/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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