Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: Diskriminierende Parodie – Ex-Verfassungsrichter zur Überwachung – Uber-Beschluss analysiert

04.09.2014

Recht in der Welt

USA – Unschuldig in Haft: Dreißig Jahre lang saßen die zwei Männer in Haft, aufgrund einer Verurteilung wegen Vergewaltigung und Ermordung eines Mädchens – unschuldig, wie jetzt ein US-Gericht in North Carolina festgestellt hat. Ein DNA-Test konnte die Unschuld der beiden geistig behinderten Männer belegen. Spiegel.de schreibt über die Hintergründe und zitiert zudem eine Untersuchung, nach der siebzig Prozent aller in den USA zu Unrecht Verurteilten schwarz seien.

Sonstiges

Drahtlosnetzwerke und Störerhaftung: internet-law.de (Thomas Stadler) äußert sich kritisch zur aktuellen Debatte um die Dimension der Störerhaftung für Betreiber offener Drahtlosnetzwerke. So löse die aktuell diskutierte Erweiterung gesetzlicher Haftungsprivilegien zumindest für private Betreiber solcher offenen Netzwerke das Problem nicht. Denn der BGH gehe derzeit von einer originären Haftung des Betreibers als Täter – und nicht als Störer – aus. Daher helfe die Abschaffung der Störerhaftung nicht, Stadler spricht von einer "Scheindebatte".

Abmahnanwalt bleibt Anwalt: Der durch die "Redtube"-Abmahnungen bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann verliert mit der Rechtskraft seiner Verurteilung nicht automatisch seine Zulassung als Anwalt. Urmann war unter anderem wegen versuchten Betruges verurteilt worden; einige Medien hatten fälschlicherweise kolportiert, Urmann koste dies seine Zulassung. lto.de klärt stellt die Rechtslage zum Zulassungsentzug klar.

Das Letzte zum Schluss

Chef als Psychopathen bezeichnet: Ein "Psychopath", der "eingesperrt" gehöre – so sprach ein Angestellter vor seinen Kollegen nach einem Streit über den Chef. Der kündigte, das Arbeitsgericht Ludwigshafen hob die Kündigung auf: An sich rechtfertige die Äußerung eine außerordentliche Kündigung. Doch hätte der Chef den Angestellten erst abmahnen müssen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat das Urteil in der Berufung jetzt bestätigt. Die SZ (Kim Björn Becker) berichtet hiervon und von weiteren Chef-Beleidigungen, die vor Gericht endeten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: Diskriminierende Parodie – Ex-Verfassungsrichter zur Überwachung – Uber-Beschluss analysiert . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13078/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen