Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Ent­hüller?

03.05.2016

Recht in der Welt

Luxemburg – Lux-Leaks: Die SZ (Tim Neshitov) entwirft in einer Seite-Drei-Reportage ein Protokoll der vergangenen Verhandlungswoche im luxemburgischen Strafprozess gegen zwei Wirtschaftsprüfer und einen Journalisten, die für die sogenannten Lux-Leaks verantwortlich sein sollen. Der Beitrag fragt auch, inwiefern die Veröffentlichung von Steuerpraktiken, die nach der aktuell einhelligen Einschätzung politischer Entscheidungsträger mindestens reformbedürftig sind, ein Fall für den Strafrichter sein kann.

Frankreich – Silikonimplantate: Ein französisches Berufungsgericht hat die vierjährige Haftstrafe gegen Jean-Claude Mas, Gründer der Firma PIP, wegen Herstellung und Vertrieb minderwertiger Silikonimplantate bestätigt. Die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet und fasst die Skandalgeschichte gesundheitsgefährdender Brustimplantate, von denen auch in Deutschland tausende Frauen betroffen waren, zusammen.

Brasilien – WhatsApp: Der zu Facebook gehörende Nachrichtendienst WhatsApp ist in Brasilien nach einer Meldung von focus.de aufgrund richterlicher Anordnung für drei Tage landesweit blockiert worden. Durch die Maßnahme solle die Herausgabe von Gesprächsprotokollen mutmaßlicher Krimineller an Ermittler bewirkt werden.

Sonstiges

Heiko Maas gestört: Der Auftritt von Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einer Maikundgebung in Zwickau wurde von Rechtsextreme dermaßen gestört, dass der Minister die Veranstaltung "fluchtartig verließ". Dies berichtet die BerlZ (Christian Bommarius) und stellt fest, dass vergleichbare Aktionen sich im Gegensatz zu schon historischen "Störungen von Parteiveranstaltungen oder Politiker-Auftritten durch linke oder rechte Aktivisten" durch Organisation, Vernetzung und ein eigentümliches Selbstbewusstsein der Pöbler auszeichnen würden.

AfD-Programm: Der FAZ (Günter Bannas /Matthias Wyssuwa) hat Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt, das neu beschlossene Programm der AfD enthalte "gleich mehrere Eingriffe in die Religionsfreiheit". Die AfD offenbare nach Einschätzung des Ministers ein Rechtsverständnis, nach dem Grundrechte nur selektiv gewährt würden. Reinhard Müller (FAZ) erklärt im Leitartikel der Zeitung, dass man der AfD keinen größeren Gefallen tun könne, als "sie schlichtweg zum Feind zu erklären". Zwar setze die Partei auf Abgrenzung und Angst, diesen Empfindungen könne jedoch mit eigener Haltung und "einem festen Glauben gar" begegnet werden.

Schuldenbremse: Ein im Auftrag Bremens erstelltes Gutachten des Staatsrechtlers Stefan Korioth hat die Zulässigkeit einer Abweichung des Haushalts des Stadtstaats von den Vorgaben der bundesweit vereinbarten Schuldenbremse ergeben. Durch die Mehrausgaben für Flüchtlinge liege ein "begründeter Ausnahmefall im Sinne des Konsolidierungsgesetzes" vor, gibt die SZ (Thomas Hahn) das Gutachten wieder.

Erbrecht: Aus Anlass des nun offenbar beendeten Streits über Erbansprüche der nichtehelichen Tochter des Sängers Udo Jürgens klärt bild.de über Grundbegriffe des Erbrechts auf.

Schönheitsreparaturen: focus.de (Anja Zwittinger-Fritz/Melanie Rübartsch) gibt einen Überblick zu Mieterpflichten bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Das Letzte zum Schluss

Klingelstreich mit Konsequenzen: Polizisten im rheinland-pfälzischen Diez stellten in einer Wohnung Cannabisgeruch fest und leiteten wegen des Verdachts verbotenen Handels ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses wohl eher gewöhnliche Ereignis hatte eine ungewöhnliche Vorgeschichte: Wie die Welt meldet, brachten die Beamten zwei sieben und neun Jahre alte Kinder, die von einer Telefonzelle 24-mal den Notruf angerufen und dann aufgelegt hatten, in die Wohnung zurück.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Enthüller? . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19194/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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