Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Ent­hüller?

03.05.2016

Bedeuten die TTIP-Veröffentlichungen das Aus für das geplante Abkommen? Außerdem in der Presseschau: Maaßen kritisiert BVerfG-Urteil, Strafverfahren gegen luxemburgischen Whistleblower und Maas auf der Flucht.

Thema des Tages

TTIP: Nach den Veröffentlichungen von Verhandlungstexten zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP betonen Entscheidungsträger auf beiden Seiten des Atlantiks, die weiterhin laufenden Verhandlungen fortsetzen zu wollen. Das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt werde dabei keineswegs eingeschränkt, notfalls entfalle eine Einigung, gibt die SZ (Michael Bauchmüller u.a.) die EU-Handelskommissarin Cecila Malmström wieder. In der EU-Kommission sei man dagegen besorgt, ob die durch Wahlen in den USA, Frankreich und Deutschland anstehende Verhandlungspause ab dem kommenden Herbst nicht eine Vereinbarung gefährde. Die BadZ (Christian Rath) macht darauf aufmerksam, dass die Veröffentlichungen hinsichtlich des besonders umstrittenen Investorenschutzes und der hierzu von europäischer Seite vorgeschlagenen speziellen Gerichten keinen aktuellen Stand wiedergeben würden. Die zuletzt von den USA im Februar 2016 dokumentierten Fragen beträfen Verständnisfragen und ein Einverständnis über notwendige Transparenz der Schiedsverfahren. Einen Überblick zur Veröffentlichung und Kritikpunkten liefert netzpolitik.org (Markus Reuter).

Für Dana Heide (Hbl) belegt der Protest gegen das Abkommen das fehlende Vertrauen der Bürger in die EU. Hierfür sei nicht nur "das aggressive und zum Teil falsch zugespitzte Gebrüll" von Nichtregierungsorganisationen verantwortlich. Bei ihrem Rückzug "ins stille Kämmerlein" habe sich die EU selbst und ohne Not verdächtig gemacht. Alexander Hagelüken (SZ) macht dagegen "die Geheimhaltungs-Obsession der USA" für den entstandenen Eindruck einer Verschwörung gegen die Interessen der Bürger verantwortlich. Gerade weil noch kein ausverhandelter Vertragstext vorliege, müssten die Europäer nun "der US-Regierung genau klarmachen, welche Werte für sie unverhandelbar sind." Hierzu gehöre auch ein neues Modell des Investitionsschutzes, "um Konzernklagen gegen europäische Standards zu minimieren."

Rechtspolitik

Kameras im Gericht: Die von den Präsidenten der Bundesgerichte geltend gemachten Bedenken gegen die Pläne von Justizminister Heiko Maas (SPD), künftig Übertragungen von Urteilsverkündungen zu ermöglichen, hält Wolfgang Janisch (SZ) in einem Kommentar für "erstaunlich kleinmütig". Zwar sei die Sorge berechtigt, dass die Pläne nur mehr ein Türöffner für weitergehende seien. Vor einer Beteiligung von Kameras auch an Verhandlungen sei eine Grundsatzdebatte über "Kläger, Zeugen, Angeklagte" und deren zu schützende Persönlichkeitsrechte zu führen, dies jedoch erst "übermorgen". Dagegen sollten Richter jetzt ermutigt werden, "die Produkte ihrer eigenen Arbeit selbst vor der Kamera zu präsentieren".

Whistleblower-Schutz: In einem englischsprachigen Beitrag "Leaked Transparency and Whistleblowers" aus Anlass des Panama Papers-Leaks fordert die Rechtswissenschaftlerin Vigjilenca Abazi (verfassungsblog.de) einen verbesserten Schutz für Whistleblower, deren Enthüllungen einem öffentlichen Interesse entsprächen.

§ 103 StGB: Vor vorschnellen Entscheidungen bei der geplanten Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch hat nach Bericht des Hbl (Heike Anger) Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gewarnt. Die Norm schütze nach Einschätzung des Juristen ausländische Staaten, zwischenstaatlichen Frieden sowie ungestörte diplomatische Beziehungen der Bundesrepublik. Vor einer Abschaffung sollte daher eine "seriöse rechts- und kriminalpolitische Diskussion" geführt werden. Trotz der Ankündigung Angela Merkels (CDU), die Norm 2018 abschaffen zu wollen, planten fünf SPD-geführte Länder sowie Thüringen, die sofortige Streichung bereits am 13. Mai im Bundesrat zu beantragen.

Väterrechte: Thorsten Denkler (taz) beklagt in einem Kommentar die in Deutschland bestenfalls schleppende Umsetzung einer im vergangenen Oktober beschlossenen Resolution des Europarats zu Väterrechten. Mitgliedsstaaten sollten nach dem Beschluss getrennt lebenden Vätern die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge ermöglichen. Doch herrsche hierzulande bei getrennten Paaren mit Kindern immer noch das Leitbild der alleinerziehenden Mutter und des zahlenden Vaters vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Enthüller? . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19194/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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