Die juristische Presseschau vom 2. September 2014: Heimliche Mithörer unbrauchbar – EU will Fluggastdaten speichern – Sex-Gewürz vor Gericht

02.09.2014

Heimliche Mithörer bringen nichts – jedenfalls nicht vor Gericht. Das hat das AG München klargestellt. Außerdem in der Presseschau: EU will Fluggastdaten speichern, Reform der Vorstandshaftung, Albrecht-Erben verklagen Kunsthändler auf fast 20 Millionen, Plädoyer für Sterbehilfe – und ein Sex-Gewürz, das wegen seiner mangelnden Wirkung vor Gericht landet.

Thema des Tages

AG München zu heimlichem Mithören: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein heimlich von einem Dritten mitgehörtes Telefonat das Persönlichkeitsrecht verletzt und so gewonnene Beweise außer zum Nachweis schwerwiegender Rechtsgutsverletzungen nicht verwendet werden dürfen. Das berichtet lawblog.de (Udo Vetter); bei internet-law.de (Thomas Stadler) findet sich auch ein Link auf die Pressemitteilung des Gerichts.

Rechtspolitik

EU-Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten: Laut netzpolitik.org (Matthias Monroy) haben die EU-Regierungschefs den Rat und das Europäische Parlament aufgefordert, noch vor Jahresende Arbeiten zur Einrichtung einer Vorratsdatenspeicherung von sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Records) abzuschließen. Die Maßnahme stehe im Zusammenhang mit der Bekämpfung "ausländischer Kämpfer", deren Einreise eingedämmt werden solle. Es sei die fünfjährige Speicherung der umfangreichen Datensätze geplant.

Selbstanzeige im Steuerrecht: Im "Finanzen"-Teil der FAZ beschäftigt sich der Rechtsanwalt Karsten Randt mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Änderung der Selbstanzeige im Steuerrecht. Die Strafbarkeit werde erweitert und die Möglichkeit zur Selbstanzeige weiter eingeschränkt.

Reform der Vorstandshaftung: Im Handelsblatt plädiert der Rechtsprofessor Klaus J. Hopt für eine Reform der Vorstandshaftung im Aktienrecht, mit der sich auch der Deutsche Juristentag im September befassen wolle. Hopt macht verschiedene konkrete Vorschläge, darunter eine Beweislastregelung jedenfalls zugunsten ausgeschiedener Vorstände, eine Möglichkeit zur Begrenzung der Haftungssumme, die Abschaffung der Sonderverjährung sowie einer Haftung unmittelbar gegenüber den geschädigten Anlegern.

Kontrolle der Schufa: Das Handelsblatt (Frank Drost/Susanne Metzger) berichtet über Forderungen der Bundestagsfraktion der Linken nach einer stärkeren Regulierung der Auskunftei "Schufa" und Überlegungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband in dieselbe Richtung. Insbesondere solle das Scoring-Verfahren offengelegt werden müssen. Nach einem abweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs sei dazu aktuell eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Michael Maisch (Handelsblatt) schlägt eine Fachaufsicht durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin vor.

Rehabilitierung von Schwulen: Innen- und Rechtspolitiker der Grünen fordern zum 45. Jahrestag der Liberalisierung des erst 1994 völlig abgeschafften § 175 des Strafgesetzbuches, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer. Die Vorschrift sei "von Anfang an grundgesetzwidrig" gewesen, zitiert die taz (MARE) das Papier.

Landesverfassungsrichter ohne Amtszeit-Beschränkung: Laut einem Bericht von lto.de will Sachsen-Anhalt per Verfassungsänderung die bislang geltende Amtszeit-Beschränkung für Richter des Landesverfassungsgerichts von zwei mal sieben Jahren aufheben. Hintergrund sei die schwierige Nachfolgersuche.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. September 2014: Heimliche Mithörer unbrauchbar – EU will Fluggastdaten speichern – Sex-Gewürz vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 02.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13055/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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