Die juristische Presseschau vom 01. Februar 2017: Kein Asyl für Ter­ror­helfer / Neue Auf­gabe für Bun­des­kar­tellamt / Trump nomi­niert für Sup­reme Court

01.02.2017

Recht im Ausland

USA Supreme Court-Nominierung: Wie spiegel.de meldet, hat der US-Präsident Donald Trump den Bundesrichter Neil Gorsuch für den Obersten Gerichtshof der USA nominiert. Der konservative Gorsuch stammt aus Colorado und muss nun vom US-Senat bestätigt werden. Nach dem Tod Antonin Scalias im vergangenen Jahr war der Posten frei geworden.

Clemens Werging (welt.de) porträtiert Gorsuch kurz und kommentiert: Die Nominierung könne für Trump zum "Bumerang" werden:"Mehr Establishment geht eigentlich gar nicht".

USA – Einreiseverbot I: Der Justizminister des US-Bundesstaates Washington geht mit einer Klage vor einem Bundesgericht in Seattle gegen das von US-Präsident Trump verfügte Einreiseverbot für Staatsangehörige aus sieben muslimisch geprägten Ländern vor. Dazu erläutert die SZ (Clemens Markus): Im Fall des Erfolgs wäre das Dekret landesweit ungültig. Die Konzerne Amazon und Expedia unterstützen den Minister dabei. Die Welt (Torsten Krauel) widmet dem Thema und den Hintergründen einen sehr ausführlichen Beitrag und informiert, dass Justizminister aus 15 weiteren US-Bundesstaaten folgen könnten.

Wie zeit.de meldet, solle das Einreiseverbot nun doch nicht für Inhaber eines zweiten Passes gelten; konkret ging es um die Einreise von zwei Personen, die auch über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

US-Konzerne wie Google, Airbnb und Netflix erwägen laut zeit.de, Klagen gegen das Einreiseverbot per Stellungnahmen – sogenannter "amcius briefs" – zu unterstützen.

Sabrina Fritz (Deutschlandfunk.de) kommentiert – auch mit Blick auf die entlassene Justizministerin Sally Yates: "Demonstranten kann man ignorieren, Journalisten beschimpfen, aber Richter stehen über dem Präsidenten. Die kann er nicht einfach feuern." Der US-Verfassungsrechtler James C. Hathaway spricht auf verfassungsblog.de (englischsprachig) von einer "Catch-22"-Situation, in welche Trump die internationale Gemeinschaft gebracht habe: Zwar könnten Staaten wie Deutschland die USA vor dem Internationalen Gerichtshof wegen der Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention verklagen, aber vielleicht stellen die Republikaner das "Resettlement-Programm" für Flüchtlinge dann komplett ein.

USA/Irland – Einreiseverbot II: Die irische Regierung hat nach einen Bericht von netzpolitik.org (Matthias Monroy) beschlossen, die Vorkontrollen US-amerikanischer Einreise-Behörden, die auf Grund eines Abkommens mit Irland an irischen Flughäfen durchgeführt werden, auf die Vereinbarkeit mit der irischen Verfassung zu prüfen.

USA – Klage gegen Germanwings: Angehörige von zwei US-amerikanischen Opfern des vom deutschen Piloten Andreas Lubitz verursachten Absturzes eines Germanwings-Flugzeugs in den Alpen im März 2015 haben Germanwings und den Mutterkonzern Lufthansa sowie United Airlines, die die Flugtickets verkauft hatten, vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia verklagt. Laut zeit.de werfen die Kläger den Fluggesellschaften "widerrechtliche Tötung" vor, sie hätten fahrlässig gehandelt, weil sich zum Absturzzeitpunkt nur ein Crewmitglied im Cockpit aufhielt.

Brexit im Parlament: Über die Debatte zum sogenannten Brexit im britischen Unterhaus berichten ausführlich die FAZ (Jochen Buchsteiner) sowie die taz. Diese war notwendig geworden nach der Entscheidung des britischen Supreme Courts, wonach das Parlament zum Brexit beschließen müsse.

Türkei – Verfassungsreform: In einem englischsprachigen Beitrag unter dem Titel "New Constitutional Amendment Proposal in Turkey: A Threat to Pluralistic Democracy!" befasst sich der Assistenzprofessor Tolga Şirin auf verfassungsblog.de mit der Verfassungsreform in der Türkei.

Italien – Taricco-Entscheidung des EuGH: Der Rechtswissenschaftler Pietro Faraguna erläutert (in englischer Sprache) für verfassungsblog.de eine Vorlage des italienischen Verfassungsgerichts an den Europäischen Gerichtshof, die die Taricco-Entscheidung des Gerichtshofs betrifft: "The Italian Constitutional Court in re Taricco: 'Gauweiler in the Roman Campagna'".

Kanada – Anklage nach Québec-Attentat: Wie die FAZ berichtet, wird der mutmaßliche Attentäter von Québec wegen sechsfachen Mordes und fünffachen versuchten Mordes angeklagt. Es komme vielleicht aber auch eine Anklage wegen terroristischer Taten und Gefährdung der nationalen Sicherheit in Betracht.

Sonstiges

"Plagiatsfall Müßig": Im Jahr 2015 hatte die Professorin für Rechtsgeschichte an der Universität Passau, Ulrike Müßig, eingestanden, in einem Beitrag für die "Juristenzeitung" plagiiert zu haben. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) fragt, wann die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), in welche Müßig kurz vor Bekanntwerden des Falles gewählt worden war, sich über etwaige Konsequenzen aus der Verfehlung einigen werde.

Mietrecht – Auszug: Was Wohnungsmieter bei einem Auszug in rechtlicher Hinsicht bedenken sollten, erläutert anhand einschlägiger Rechtsprechung focus.de (Thomas Müncher).

Juristische Ausbildung

Zukunft der Juristenausbildung: Die Rechtswissenschaftlerin Anika Klafki (juwiss.de) setzt sich kritisch mit den Reformplänen für die Gestaltung der Juristenausbildung zum Ersten Staatsexamen auseinander. Dabei begrüßt sie die vom Koordinierungsausschuss, eingesetzt von der Justizministerkonferenz, vorgeschlagene Entschlackung des Pflichtstoffkatalogs, kritisiert dabei jedoch die ebenfalls vorgesehenen Beschränkungen in den Schwerpunktbereichen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. Februar 2017: Kein Asyl für Terrorhelfer / Neue Aufgabe für Bundeskartellamt / Trump nominiert für Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 01.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21950/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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