Die juristische Presseschau vom 01. Februar 2017: Kein Asyl für Ter­ror­helfer / Neue Auf­gabe für Bun­des­kar­tellamt / Trump nomi­niert für Sup­reme Court

01.02.2017

EuGH verneint Flüchtlingsstatus von "Terrorhelfer". Außerdem in der Presseschau: Bundeskartellamt könnte auch Verbraucher schützen, Trump nominiert neuen SCOTUS-Richter und Neuigkeiten zu US-Einreiseverboten. 

Tagesthema

EuGH zu Asylrecht für Terrorunterstützer: Am gestrigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren geurteilt, dass für Terrorhelfer ein Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling möglich ist, wenn diesen Handlungen vorzuwerfen sind, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen widersprechen. Dies könne auch der Fall sein, wenn der Person nicht selbst terroristische Handlungen oder eine Anstiftung oder Beihilfe vorzuwerfen ist, sie aber Mitglied in einer terroristischen Vereinigung sei. Im konkreten Fall hatte ein marokkanischer Staatsangehöriger, Mostafa Lounani, Freiwilligen geholfen, zur Vorbereitung von Terrorhandlungen in den Irak zu reisen, auch habe er Pässe gefälscht. 2006 war Lounani in Belgien u.a. wegen Beteiligung als führendes Mitglied an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Urkundenfälschung verurteilt worden; sein 2010 gestellter Asylantrag wurde abgelehnt, dagegen hatte er geklagt. Dazu berichten lto.de (Tanja Podolski)SZ (Wolfgang Janisch), FAZ und taz.

Rechtspolitik

Bundeswehr im Innern: Bayern plant, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, wonach das Grundgesetz dahingehend geändert werden soll, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr von Terrorgefahren explizit zu ermöglichen. Auch solle die Bundeswehr in Ausnahmefällen zur Grenzsicherung eingesetzt werden können. Zum Vorhaben informiert lto.de.

Datenschutzreform: Die SZ (Kristiana Ludwig) befasst sich mit der für den heutigen Mittwoch geplanten Vorlage eines Gesetzentwurfs durch Bundesinnenminister de Maizière (CDU) an das Kabinett. Dabei geht es um neue Datenschutzregelungen, die nach Analyse der SZ an mehreren Punkten hinter den Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft treten soll, zurückblieben. So könnten etwa Versicherungen vollständig automatisiert Ablehnungen von Kostenerstattungsanfragen der Mitglieder erlassen und Unternehmen soll es überlassen sein, "ob sie Bürger informieren, wenn sie deren persönliche Daten für einen anderen Zweck nutzen als ursprünglich vereinbart" – sofern dabei ein "unverhältnismäßiger Aufwand" entstünde.

Auch das Hbl (Dietmar Neuerer) hat sich den Kabinettsentwurf angeschaut. Datenschutzexperten hielten viele Formulierungen für zu schwammig, die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass der Europäische Gerichtshof die geplanten Regelungen später beanstande – das Risiko trügen die Unternehmen.

Bundeskartellamt – neue Aufgabe? Für den "Recht und Steuern"-Teil der FAZ befasst sich Rechtsanwalt Ingo Brinker mit einem Vorhaben der Berliner Koalition, wonach dem Bundeskartellamt künftig die Aufgabe der Durchsetzung von Verbraucherschutzinteressen obliegen soll – so wie etwa bei der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC). Eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hält Brinker für naheliegend, bei den Prüfungen des Kartellamtes stünde ohnehin Schutz von Verbrauchern und Kunden im Vordergrund. Bisher stehe dem Verbraucherschutz nur die teilweise langwierige zivilprozessuale Unterlassungsklage zur Verfügung.

Verschärfung § 113 StGB: Nach einer Absage an die Kritiker vermeintlich zu komplexer Rechtssprache fragt sich Bundesrichter Thomas Fischer in seiner zeit.de-Kolumne, ob die geplante Verschärfung der Strafbarkeit des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und Gleichgestellten (§ 114 StGB) Probleme der Polizei – schlechte Bezahlung, schlechte Ausstattung, schlechte Arbeitsbedingungen – lösen kann.

Abschiebehaft/Fall Amri: Dass der mutmaßliche Berlin-Attentäter Anis Amri im vergangenen Juli nicht in Abschiebehaft genommen wurde, lag, so die taz (Christian Rath), gerade nicht an einer diesbezüglichen Gesetzeslücke, sondern an einer Fehleinschätzung der Gefährlichkeit Amris. Eine mehr als sechsmonatige Abschiebehaft wäre auch in Einklang mit BGH-Rechtsprechung möglich gewesen, da Amri falsche Identitätsangaben gemacht hatte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. Februar 2017: Kein Asyl für Terrorhelfer / Neue Aufgabe für Bundeskartellamt / Trump nominiert für Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 01.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21950/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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