Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2016: EGMR zu Jauch / de Mai­zière für Hilfs­po­li­zisten / Lebens­läng­lich für Reker-Attentat?

17.06.2016

Recht in der Welt

USA – VW-Abgasskandal: Ein US-Richter hat VW eine Woche Aufschub gewährt, um einen  Kompromissvorschlag für die Entschädigung von Autobesitzern vorzulegen. Die Entscheidung wird unter anderem mit den "schwierigen technischen Problemen" begründet, die bei einer Einigung zu bewältigen seien, schreibt spiegel.de.

China – Diskriminierendes Schulbuch: Ein Gericht in Peking hat die Klage einer lesbischen Studentin angenommen, die sich gegen ein Schulbuch wehrt, in dem Homosexualität als "psychische Störung" dargestellt wird, meldet die FAZ (Petra Kolonko).

Großbritannien – Brexit: Der Rechtsprofessor Neil Walker befasst sich in einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de mit dem anstehenden Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Die Reduzierung des Themas auf eine "Ja-oder-Nein"-Frage hält er für unangemessen.

Rechtsprofessor Mark Dawson bezweifelt in einem Gastbeitrag für zeit.de, dass die Abstimmung den Konflikt beilegen werde. Stattdessen sieht er ein "Neverendum".

Werner Mussler (FAZ) erläutert, welche Konsequenzen ein Votum der Briten für einen Verbleib in der EU auf die Unionsgesetzgebung hätte. Premierminister David Cameron hatte mit dem Rest der Union zahlreiche Zugeständnisse ausgehandelt.

Österreich – Wahlanfechtung: Ab kommenden Montag verhandelt der österreichische Verfassungsgerichtshof über die Anfechtung der Präsidentenwahl durch die FPÖ. Verfassungsrechtler räumen der Klage gewisse Erfolgsaussichten ein, schreibt spiegel.de (Björn Hengst).

Sonstiges

BND: lto.de (Pia Lorenz) spricht mit Rechtsanwalt und Honorarprofessor Niko Härting über Auskunftsansprüche gegenüber dem BND und eine wirksame Kontrolle des Geheimdienstes.

Mindestlohn für Lkw-Fahrer: Die EU-Kommission hat Deutschland erneut aufgefordert, die Anwendung des Mindestlohns auf Fahrer, die Deutschland nur durchqueren, zu rechtfertigen. Sie verzichtet damit zunächst darauf, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, meldet die FAZ (Manfred Schäfers).

Das Letzte zum Schluss

Rechenfehler: Wegen eines Rechenfehlers hat der BGH ein Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben. Das Gericht hatte einen Mann wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, anschließend jedoch das Urteil nicht rechtzeitig mit Unterschrift und Stempel den Akten zugeführt. Grund für die Fristversäumung war ein Rechenfehler der zuständigen Kammer, schreibt die FAZ.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juni 2016: EGMR zu Jauch / de Maizière für Hilfspolizisten / Lebenslänglich für Reker-Attentat? . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19697/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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