Die juristische Presseschau vom 19. September 2014: Mindestlohn und Dienstleistungsfreiheit – gestaffelte Kündigungsfristen – EuGH-Richter im Interview

19.09.2014

Recht in der Welt

Nigeria – Folter Gefangener: Zwar ist Folter in Nigeria verboten. Dennoch wirft die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nigerianischen Sicherheitskräften vor, Gefangene systematisch zu foltern, meldet die taz.

Sonstiges

Recht auf Vergessenwerden – Interview mit EuGH-Richter: Im Interview mit der taz (Christian Rath) äußert sich Koen Lenaerts, Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs, zum Ausmaß des Google-Urteils vom Mai dieses Jahres. Seit dem Urteil können Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet werden, Ergebnisse aus dem Index zu streichen, wenn das Persönlichkeitsrecht überwiegt ("Recht auf Vergessenwerden"). Es gehe hierbei nicht um die Einschränkung der Presse; auch hat der EuGH das "Recht auf Vergessenwerden" mit dem Urteil in den Augen Lenaerts nicht postuliert, sondern lediglich die EU-Datenschutz-Richtlinie ausgelegt. Dass nach dem Urteil möglicherweise viele Fragen offen seien, kontert Lenaerts mit dem Hinweis, das Gericht sei schließlich nicht der Gesetzgeber – sondern entscheide von einem Fall zum nächsten. Außerdem skizziert Lenaerts allgemein die Rolle des EuGH neben den nationalen Verfassungsgerichtsbarkeiten sowie seine Rechtsmethodik.

Greenpeace-Rechtsgutachten zu Atommüll-Export: Laut einem von Greenpeace vorgelegten Gutachten ist der von der nordrhein-westfälischen rot-grünen Landesregierung geplante Export von 152 Castorbehältern in die USA rechtswidrig. Grund sei der frühere Zweck der Anlage als Leistungsreaktor, aus dem der Atommüll stammt. Die SZ (miba) und die taz (Malte Kreutzfeldt) berichten.

Kritik am Planungsrecht: Nachdem der Bund Naturschutz (BN) und der Deutsche Alpenverein mangels Erfolgschancen ihre Klage gegen die künstliche Beschneiung eines bayerischen Skigebietes zurückgezogen haben, kündigt der BN eine Musterklage gegen das deutsche Planungsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof an. Das meldet die SZ (Heiner Effern). Behörden dürften ihre Bescheide während eines Verfahrens nachbessern, so der BN-Chef – klagende Umweltschützer dürften ihre Argumente hingegen nicht präzisieren.

Das Letzte zum Schluss

Kokablätter im Unterricht: Eine Lehrerin und ihr Kollege stehen wegen Beihilfe zur unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Memmingen. Sie sollen in einer siebten Klasse eine Peruanerin eingeladen haben, die über Sitten in ihrer Heimat sprach – und die Kokablätter an die Kinder verteilte. Die Kinder kauten teilweise auf den Blättern, erlitten aber offenbar keine gesundheitlichen Schäden. In Südamerika gelten sie als Heilmittel, hierzulande fallen sie unters Betäubungsmittelgesetz. "Mir war nicht bewusst, dass da ein Unrecht geschieht", soll die Lehrerin vor Gericht gesagt haben. spiegel.de berichtet.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2014: Mindestlohn und Dienstleistungsfreiheit – gestaffelte Kündigungsfristen – EuGH-Richter im Interview . In: Legal Tribune Online, 19.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13239/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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