Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2015: Kor­rup­ti­on im Ge­sund­heits­we­sen – BVerwG zu Leg­as­the­nie-Ver­merk – Ar­beits­ver­bot für Flüc

30.07.2015

Recht in der Welt

Mexiko – Systematische Frauenmorde: Die taz (Wolf-Dieter Vogel) berichtet im Schwerpunkt über die Verurteilung von fünf Männern zu insgesamt 697 Jahren Haft wegen Menschenhandels und der Ermordung von 11 Frauen in der mexikanischen Stadt Ciudad Juárez. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass in der Stadt seit 1993 zwischen 400 und mehreren Tausend Frauen durch Mitglieder der organisierten Kriminalität systematisch ermordet wurden. In Mexiko werden 95 Prozent der Morde an Frauen nicht strafrechtlich verfolgt; Frauenorganisationen sehen in dem Urteil eine historische Entscheidung.

Internationales Schiedsgericht – Slowenien/Kroatien: Nach einer Meldung von spiegel.de ist ein internationales Schiedsverfahren zur Regelung der Grenze zwischen Slowenien und Kroatien gescheitert, weil Kroatien aus dem Verfahren ausgestiegen ist. Die zwei Staaten streiten seit Jahren um den Grenzverlauf in der Piran-Bucht auf der Halbinsel Istrien.

Sonstiges

Klarnamenpflicht bei Facebook: Die FAZ (Ursula Scheer) führt ein Interview mit Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Capar, der mit einer Verwaltungsanordnung gegen Facebooks Klarnamenpflicht vorgegangen ist. In Anlehnung an das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs greife bei deutschen Nutzern das nationale Datenschutzrecht ein, sodass sich Facebook an die Anordnung, Nutzerprofile zu entsperren und Pseudonyme zuzulassen, halten müsse. Mit der Klarnamenpflicht verstoße Facebook gegen das Telemediengesetz und verletzte die Nutzer in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. internet-law.de (Thomas Stadler) diskutiert, ob die Norm des Telemediengesetzes zur anonymen Nutzung von Telemedien europarechtskonform ist.

NSU-Untersuchungsausschuss BaWü: Die SZ (Josef Kelnberger) porträtiert den Vorsitzenden des Baden-Württembergischen NSU-Untersuchungsausschusses Wolfgang Drexler (SPD). Der 69-Jährige ist seit 1989 Mitglied im Landesparlament und genießt parteiübergreifend Autorität; für die akribische Ermittlungsarbeit genießt er große Anerkennung.

Arbeitsverbot für Flüchtlinge: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am 31. März 2015 bayerische Ausländerbehörden angewiesen, Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten keine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis zu erteilen. Wie die SZ (Heribert Prantl) schildert, sieht der Rechtsprofessor Alexander Graser in dem Erlass einen Verstoß gegen die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013. Diese schreibt einen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge bereits nach 9 Monaten vor und ist wegen Fristablaufs nun unmittelbar anwendbar.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2015: Korruption im Gesundheitswesen – BVerwG zu Legasthenie-Vermerk – Arbeitsverbot für Flüc . In: Legal Tribune Online, 30.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16433/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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