Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2016: Mehr Rechte für les­bi­sche Mütter / Maas für "kluge Debat­ten­kultur" / Grund­rech­te­re­port-Jubi­läum

16.06.2016

BGH stärkt die Rechte homosexueller Eltern. Außerdem in der Presseschau: Reker-Attentäter schuldfähig, keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung, kein Doktor für Snowden, Jubiläum des Grundrechtereports und Maas zur "Debattenkultur".

Thema des Tages

BGH zu zwei Müttern: In einer lesbischen Ehe wird nach südafrikanischem Recht auch die Ehefrau einer Mutter rechtlich als Mutter angesehen, wenn ihre Partnerin ein Kind zur Welt bringt. Diese südafrikanische Regelung muss auch in Deutschland anerkannt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Im vorliegenden Fall hat eine Deutsch-Südafrikanerin beim Standesamt Berlin beantragt, das leibliche Kind ihrer südafrikanischen Ehefrau im Geburtenregister und das Ehepaar als Eltern eintragen zu lassen. Die Behörde hatte ihr dies versagt unter Hinweis darauf, dass das deutsche Recht lediglich die Südafrikanerin als Mutter ansehe. Die Karlsruher Richter verpflichteten das Standesamt nun zur Eintragung, das Kind stamme nach südafrikanischem Recht auch von der nicht-leiblichen Mutter ab und habe damit die deutsche Staatsbürgerschaft, schreiben tagesschau.de (Klaus Hempel), SZ (Wolfgang Janisch), FR (Ursula Knapp) und FAZ (Marlene Grunert) über einen nun veröffentlichen Beschluss vom April diesen Jahres.

"Willkommen im 21. Jahrhundert", kommentiert Wolfgang Janisch (SZ) die Entscheidung. Die Fragen rund um das Thema Familie würden dringender, da zum einen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Ehen häufiger eingegangen würden und zum anderen die Reproduktionsmedizin Fortschritte mache und sich in beiden Fällen die Rechtslage von Land zu Land unterscheide. Reformbedarf zeige sich insbesondere bei der Frage der Leihmutterschaft – es brauche endlich Klarheit, was Familie im 21. Jahrhundert bedeute.

Rechtspolitik

Sichere Maghrebstaaten: Am morgigen Freitag will der Bundesrat darüber abstimmen, ob die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer anzusehen sind. Das Hbl (sk) weist in einer Meldung noch einmal darauf hin, dass dafür auch die Stimmen der grün regierten Länder notwendig sind, welche das geplante Gesetz überwiegend ablehnen. Die taz (Ulrich Schulte) erklärt, warum es unwahrscheinlich sei, dass die Grünen ihre Zustimmung geben – obwohl die Regierung nun noch Kompromisse anbiete.

Die taz (Jan Schapira) betont in einem ausführlichen Artikel am Beispiel Marokko, gegen die Einstufung als sichere Herkunftsländer spreche, dass die Rechte Homosexueller in den Maghrebstaaten nicht geachtet würden.

Erbschaftsteuer: Wie das Hbl (dri) meldet, geben Sigmar Gabriel (SPD), Wolfgang Schäuble (CDU) und Horst Seehofer (CSU) vor dem heutigen Treffen übereinstimmend an, dass sie sich wohl über die Erbschaftsteuer einigen werden. Der Beitrag erinnert an die strittigen Punkte.

Sexualstrafrecht: Jost Müller-Neuhof (Tsp) erklärt, warum eine "Nein heißt Nein"-Reform zwar nicht nötig, aber sinnvoll sei. Eine Schutzlücke gebe es im deutschen Sexualstrafrecht so nicht, erklärt er, dies verhinderten die ohnehin schon scharfen Regelungen sowie entsprechende Rechtsprechung. Allerdings erzeugten einzelne fehlerhafte Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ein verzerrtes Bild. Das Thema tauge daher nicht für politische Richtungsweisungen, aber für "allerlei Kampagnen auf gefühliger Flamme".

Kontrollgremium: lto.de greift die Kritik des Deutschen Anwaltvereins an den Beschlüssen der Regierungskoalition in Sachen Parlamentarisches Kontrollgremium für die Geheimdienste auf. Der DAV fordert einen unabhängigen "Anwalt der Betroffenen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2016: Mehr Rechte für lesbische Mütter / Maas für "kluge Debattenkultur" / Grundrechtereport-Jubiläum . In: Legal Tribune Online, 16.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19679/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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