Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2015: Transparenz für Lobbyliste – Maut auf Eis – "AGG-Hopping" vor EuGH

19.06.2015

Das VG Berlin hat den Bundestag zur Auskunft über Lobby-Hausausweise verpflichtet. Außerdem in der heutigen Presseschau: Vertragsverletzungsverfahren wegen Maut, Beschlüsse der Justizministerkonferenz, BAG legt dem EuGH "AGG-Hopping" vor.

Thema des Tages

VG Berlin zu Hausausweis für Lobbyisten: Der Bundestag muss offen legen, an wie viele Verbandsvertreter ein Hausausweis ausgestellt wird und zu welchen Verbänden diese gehören. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hatte das Netzportal abgeordnetenwatch.de, nachdem die Bundestagsverwaltung einen entsprechenden Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hatte. Als Begründung führte sie an, hier liege eine Ausnahme des IFG vor. Es handele sich bei Ausgabe und Erstellung von Hausausweisen um eine parlamentarische Angelegenheit. Das Begehren betreffe zudem mandatsbezogene Informationen und erlaube Rückschlüsse auf die natürliche Person. Das VG stellte nun klar, dass ein Anspruch auf die begehrten Auskünfte besteht. Die Ausgabe von Hausausweisen sei kein spezifisches parlamentarisches Handeln, sondern eine Verwaltungstätigkeit des Bundestages. Das Gericht hat die Berufung zugelassen. Dies berichten der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), lto.de und süddeutsche.de.

Rechtspolitik

Justizministerkonferenz: Die Konferenz der Landesjustizminister hat beschlossen, dass Urteile der obersten Gerichte grundsätzlich in den Medien übertragen werden können und bittet Justizminister Heiko Maas (SPD) um die Umsetzung dieses Entwurfs. Für Journalisten soll künftig bei Prozessen mit großem Medieninteresse eine Tonübertragung in einen Nebenraum erfolgen. Dies meldet die SZ. taz.de (Christian Rath) schildert einen weiteren Beschluss der Minister: Solange Strafverfolgungsaufgaben anfallen, wird die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg in ihrer bisherigen Form weitergeführt. Bislang gebe es pro Jahr 30 Ermittlungsverfahren. Der Beitrag beschreibt die derzeitige Arbeit der Zentralen Stelle und ihre mögliche Zukunft. Die FAZ (Rüdiger Soldt) meldet, die Minister lehnten ein Sondergefängnis für islamistische Straftäter ab, begrüßten die Einführung digitaler Vertragstypen ins Bürgerliche Gesetzbuch und befassten sich mit Betreuungsrecht.

Annette Ramelsberger (SZ) befürwortet das Vorhaben der Justizminister, Urteile der obersten Gerichte öffentlich zu übertragen. Sie hält Transparenz für sinnvoll. Die Befürchtung, es werde "Recht nur für das Medienpublikum gesprochen", sei unbegründet. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden bereits im Fernsehen übertragen, ohne dass das Gericht einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt war. Christian Rath (taz.de) meint, der Beschluss der Justizminister sei "zwar halbherzig, aber immerhin ein Aufbruchsignal". Er betont mit Blick auf aktuelle Verfahren, wie wichtig die Öffentlichkeit für rechtsstaatliche Verfahren ist. "Die Öffentlichkeit steht dafür, dass die Justiz transparent ist, dass Richter nachvollziehbare Urteile sprechen." Zur modernen Öffentlichkeit zählten auch Bild- und Tonübertragungen. Daher sei es unzeitgemäß, diese Medien auszuschließen.

Vorratsdatenspeicherung: Unter dem Titel "ein Opfer für Sigmar Gabriel" entlarvt Christian Rath (taz) die Argumente des SPD-Chefs, mit denen er die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in einem "verhängnisvollen Alleingang" forciert hatte, als Aussagen eines "Schwadroneurs". Rath moniert zudem, das anlasslose Speichern von Daten aller Bürger entspringe der Denke in einem "Überwachungsstaat". Die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Musterbeispiel für unverhältnismäßige Kriminalpolitik".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2015: Transparenz für Lobbyliste – Maut auf Eis – "AGG-Hopping" vor EuGH . In: Legal Tribune Online, 19.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15930/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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