Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2015: Wahl Gaucks verfassungsgemäß – CSU will Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung – Rechtsstaat und Terrorismusgefahr

09.01.2015

Recht in der Welt

Gutachten zu Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org (Andre Meister) präsentiert Auszüge aus einem am gestrigen Donnerstag vorgestellten Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen April entschieden, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt. In dem Gutachten erinnern die Juristen daran, dass entsprechende Gesetze in den Mitgliedsstaaten ebenso der EU-Grundrechtecharta und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen, sonst sei mit einer Aufhebung der Regelungen zu rechnen.

IStGH - Palästina: Die SZ (Ronen Steinke) beschäftigt sich mit den Folgen des palästinensischen Beitritts zum Internationalen Strafgerichtshof. So seien zunächst nur Vorermittlungen zu erwarten. Gegen eine Anklage des IStGH spreche, dass das Gericht nur zuständig sei, wenn die Staaten "nicht willens oder fähig sind, ernsthaft selbstständig zu ermitteln".

Sonstiges

Rezension zu "Kindeswohl": Ian McEwans bettet in seinem Roman "Kindeswohl" verschiedene familienrechtlich, medizinrechtlich und ethisch spannende Fälle ein, die sich wohl auch in Wirklichkeit so zugetragen haben sollen. Ein 18-jähriger Zeuge Jehovas sei beispielsweise zu einer Bluttransfusion verurteilt worden, gegen die er sich aus religiösen Gründen gewehrt habe. Eine Rezension zum Buch bringt die SZ (Rainer Berlinger) im Literaturteil.

Gerechtigkeit: Gerechtigkeit ist "ein Wert, der verteidigt werden muss." Das Handelsblatt (Hans Eschbach) befasst sich mit den Ausprägungen und der Gewährleistung von Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat.

Das Letzte zum Schluss

Gewiefter Verbrecher: Kevin Jarman aus den USA hat eine ergiebige Einnahmequelle entdeckt. Er erbeutet sein Geld nicht aus den Straftaten selbst, etwa aus Ladendiebstählen oder Drogengeschäften, sondern hat eine eigene Masche entwickelt. So ließ er sich nach verschiedenen Straftaten festnehmen und "verletzte" sich dabei. 2011 hat er sich beispielsweise das Handgelenk bei einer Ergreifung durch die Polizei nach einem Diebstahl gebrochen. Er verklagte den Staat auf Schmerzensgeld. Die Jury gab ihm Recht und er erhielt 510.000 US Dollar. Das wird wohl weit lukrativer gewesen sein, als die Beute aus seinem Diebstahl. Dies berichtet justillon.de (Andreas Stephan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2015: Wahl Gaucks verfassungsgemäß – CSU will Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung – Rechtsstaat und Terrorismusgefahr . In: Legal Tribune Online, 09.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14312/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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