Die juristische Presseschau vom 27. November 2015: Netz­sperre als ultima ratio / EGMR erlaubt fran­zö­si­sches Kopf­tuch­verbot / Nach­bes­se­rung im Prosti­tu­ier­ten

27.11.2015

Justiz

BVerwG zu staatlichem Rechtsschutz: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kostenerstattungsansprüche aus Verfahren vor Kirchengerichten grundsätzlich vor staatlichen Gerichten eingeklagt werden können. Der Kirchenrechtler Thomas Traub informiert auf lto.de über die verfassungsrechtlichen Grundlagen dieser Entscheidung.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess hat Richter Manfred Götzl aus einem "Blood and Honour"-Heft vorlesen lassen, dass in Zschäpes Garage gefunden wurde. Die rassistischen Texte riefen zum Mord an Migranten und zum sogenannten führerlosen Widerstand auf, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm). Der Zeuge Volker H., der Mitte bis Ende der Neunzigerjahre in der rechten Szene aktiv und am Tag des Untertauchens des Trios in Böhnhardts Auto unterwegs war, erschien nicht zu seinem Vernehmungstermin vor Gericht.

LG Darmstadt – Ehrenmord: Im Prozess vor dem Landgericht Darmstadt um den mutmaßlichen Ehrenmord an der Muslimin Lareeb Khan haben die Verteidiger der Eltern jeweils ihr Plädoyer vorgetragen. Beide bekräftigten, die Familie habe abgeschottet und nach pakistanischen Normen und Sitten gelebt. Laut dem Geständnis der Eltern hat der Vater seine Tochter erwürgt, während die Mutter anwesend war – dies sei letztlich das Resultat einer von ihnen missbilligten Beziehung ihrer Tochter gewesen. Das Urteil sei am Dienstag zu erwarten, so die FAZ (Timo Frasch).

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Die juristische Presseschau vom 27. November 2015: Netzsperre als ultima ratio / EGMR erlaubt fransisches Kopftuchverbot / Nachbesserung im Prostituiertenhttps://www.lto.de/persistent/a_id/17684/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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