Die juristische Presseschau vom 27. November 2015: Netz­sperre als ultima ratio / EGMR erlaubt fran­zö­si­sches Kopf­tuch­verbot / Nach­bes­se­rung im Prosti­tu­ier­ten

27.11.2015

Der BGH verpflichtet Access-Provider dazu, Webseiten mit urheberrechtswidrigem Inhalt zu sperren. Außerdem in der Presseschau: Nachbesserung im Prostituiertenschutz, EGMR erlaubt französisches Kopftuchverbot und "Wunderland" im Gewerbegebiet.

Thema des Tages

BGH zu Netzsperren als ultima ratio: Internetdienstleister können dazu verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die urheberrechtlich geschützte Werke illegalerweise öffentlich zugänglich machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Hier liege eine Störerhaftung vor, denn das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen sei ein adäquat-kausaler Beitrag zur Rechtsverletzung. Die betroffenen Künstler oder Verwerter dürfen den Access-Provider allerdings erst beanspruchen, wenn sie erfolglos "zumutbare Anstrengungen" unternommen haben, um gegen den jeweiligen Webseiteninhaber oder Host-Provider vorzugehen und andernfalls eine "Rechtsschutzlücke" entstünde. In den zwei vorliegenden Fällen hatten Gema gegen Telekom und Musikproduzenten (darunter EMI) gegen Telefonica geklagt. Beide Klagen wurden abgewiesen; die Kläger konnten die geforderten Nachforschungen nicht vorweisen, sehen die Entscheidung aber als Erfolg. Unter anderem taz.de (Christian Rath), die FAZ (Joachim Jahn) und die SZ (Jannis Brühl/Wolfgang Janisch) schreiben über die Grundsatzurteile. Der IT-Rechtler Stefan Sander schreibt für lto.de darüber. internet-law.de (Thomas Stadler) erklärt, die "zentralen Prämissen" des BGH seien "falsch".

Rechtspolitik

Prostitutiertenschutzgesetz: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes überarbeiten – dieser hatte für einige Kritik gesorgt. Unter anderem solle eine einmalige, bundesweite Anmeldepflicht die Gemeinden entlasten, die jährliche Gesundheitsberatung solle entfallen. Die SZ (Constanze von Bullion) resümiert bisherige und neue Pläne sowie entsprechende Kritik.

Mietrechtsreform: Die SZ (Korbinian Eisenberger) fasst die geplante Mietrechtsreform aus dem Justizministerium zusammen, die die Position der Mieter stärken soll. Insbesondere solle die Möglichkeit der Vermieter, die Modernisierung der Wohnung auf die Mieter umzulegen, eingeschränkt werden. Der Beitrag setzt die Reform in den Kontext der letzten mietrechtlichen Neuerungen. Von Seiten der CDU und des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kam bereits Kritik. Auch die FAZ (Joachim Jahn) weist auf den Entwurf hin und hebt die Kritik hervor. Unter anderem machten die geplanten Neuregelungen Modernisierungen unattraktiv.

Jan Heidtmann (SZ) konstatiert: "Leid tun muss einem der Vermieter dennoch nicht." So habe der Gesetzgeber vor zwei Jahren Regelungen zugunsten der Vermieter erlassen – es sei daher "richtig", dass Justizminister Maas nun die Mieter entlasten will. Heidtmann hielte es für besser, wenn die zusätzlichen Kosten vom Erfolg der Modernisierung abhingen – eine Forderung der Mietervereine.

EU-Terrorprävention: Das EU-Parlament hat eine Resolution beschlossen, in der es verschiedene Maßnahmen zur Terrorprävention vorstellt. Die EU-Staaten müssten geschlossen gegen Islamisten vorgehen und bereits die Radikalisierung junger Europäer verhindern. zeit.de fasst die Empfehlungen zusammen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. November 2015: Netzsperre als ultima ratio / EGMR erlaubt fransisches Kopftuchverbot / Nachbesserung im Prostituiertenhttps://www.lto.de/persistent/a_id/17684/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen