Die juristische Presseschau vom 25. Mai 2016: Tricksen beim Min­dest­lohn / Ersatz­f­rei­heits­strafe ade / AfD gegen Rechts­staat

25.05.2016

Recht in der Welt

USA - Bill Cosby: Ein Gericht in Norristown, Pennsylvania, hat Bill Cosby wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt - ausreichend Beweise lägen vor. Der Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. spiegel.de schildert die Hintergründe des Verfahrens.

Türkei - Menschenrechtslage: Die Zeit (Martin Klingst/Michael Thumann) interviewt die Human Rights Watch-Mitarbeiterin Emma Sinclair-Webb ausführlich zur Menschenrechtslage in der Türkei. Sie moniert unter anderem die menschenrechtswidrige Behandlung der Flüchtlinge, die militärischen Aktionen gegen Kurden im Südosten des Landes sowie menschenrechtlich kritische Punkte des EU-Türkeideals. Sie unterstreicht, die EU und Merkel sollten den Demokratieabbau mehr anprangern.

Israel - Menschenrechtslage: Die israelische Menschenrechtsorganisation Betselem untersucht Menschenrechtsverletzungen der israelischen Militärjustiz. Die FAZ (Hans-Christian Rößler) sammelt bisherige Erkenntnisse und die Reaktion des Militärs auf die Anschuldigungen.

Sonstiges

AfD und Rechtsstaat: Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fragt sich in einem SZ-Gastbeitrag, ob Deutschland Verhältnisse wie in Österreich drohen und setzt sich mit der Politik der AfD auseinander. Sie attestiert dem Grundsatzprogramm der Partei eine "Unvereinbarkeit mit unseren Werten"; einige Punkten stünden mit Demokratie und Rechtsstaat in Widerspruch.

Ausweisung straffälliger Ausländer: Die taz (Hannah Weiner) spricht mit dem Amtsrichter Frank Bornemann darüber, wie die erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern sich auf die Strafzumessung auswirkt. Bornemann betont, "der ewige Ruf nach Gesetzesverschärfungen" bewirke nicht viel. Er hält es für schwierig, die gesellschaftspolitische Arbeit im Flüchtlingsbereich auf die Gerichte abzuwälzen.

Digitale Einflussnahme: Der Professor für Medienrecht Boris Paal und der akademische Rat Moritz Hennemann befassen sich in der FAZ mit der Frage, inwieweit digitale Plattformen Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen (können). Anlass bot die Auseinandersetzung über die angezeigten Nachrichten auf Facebook. Die Autoren bieten Lösungen an, wie einer "Gefährdung der Meinungsbildung und Vielfaltssicherung" begegnet werden könne.

VW-Skandal: Anlässlich des VW-Skandals erklärt Rechtsanwalt Tobias de Raet auf lto.de, wie der Aufsichtsrat eines Unternehmens hinsichtlich einer etwaigen Haftung des Vorstands zu verfahren hat. Er betont, dass Vorstandsmitglieder nicht "automatisch für sämtliche Rechtsverletzungen im Unternehmen" haften. In Bezug auf den VW-Skandal sei der Aufsichtsrat "daher gut beraten, die Guillotine noch nicht fallen zu lassen."

Fischer zu Kunst: "Kunst ist strafbar. Warum auch nicht?", fragt der Vorsitzende Richter* am BGH Thomas Fischer in seiner zeit.de-Kolumne anlässlich des Falls Böhmermann. Er erläutert, wie das Strafrecht der Kunst Grenzen aufzeigt und analysiert dabei die strafrechtlichen Folgen unterschiedlicher Kunst-Definitionen. Nachdem er ausführlich auf den Rücktritt vom Versuch eingeht, schließt er damit, dass Jan Böhmermann von der Beleidigung Erdogans nicht habe zurücktreten können.

* Hier stand zunächst, Fischer sei "Vorsitzender des Bundesgerichtshofs". Wir bitten, den Lapsus zu entschuldigen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Mai 2016: Tricksen beim Mindestlohn / Ersatzfreiheitsstrafe ade / AfD gegen Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 25.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19461/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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