Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akh­anlı / Haft­be­schwerde Franco A. zurück­ge­wiesen / AG Mün­chen zur Wei­ter­gabe einer TAN

21.08.2017

Justiz

BSG zur Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die pauschale Aufwandsentschädigung eines Ehrenamtes nicht unter die Sozialversicherungspflicht fällt. Das gelte auch dann, so der entsprechende Bericht in der Samstags-FAZ (Dietrich Creutzburg), wenn dabei neben Repräsentationsaufgaben auch administrative Aufgaben erledigt werden.

LG Bremen zur Körperverletzung durch einen Polizisten: Das Landgericht Bremen bestätigte die Verurteilung eines Polizisten, der vor vier Jahren im Dienst einen damals 54-jährigen Brasilianer krankenhausreif geschlagen hatte. Das Amtsgericht Bremen hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verhängt, meldet die Samstags-taz (Eiken Bruhn).

ArbG Berlin – Kopftuch: In einem weiteren Gerichtsverfahren um das Kopftuch einer Lehrerin hat das Land Berlin jetzt die die bekannte Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş mit der Rechtsvertretung beauftragt. Die Montags-taz (Daniel Bax) berichtet, dass die Entscheidung auf Kritik gestoßen sei, unter anderem beim Berliner "Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit". In dem Fall hat eine bereits angestellte muslimische Lehrerin dagegen geklagt, dass sie aufgrund ihres Kopftuchs von einer Grundschule an eine Berufsschule versetzt worden war. Ein Urteil dazu werde für den Januar 2018 erwartet. Das Land strebe jetzt eine Grundsatzentscheidung an. Unter Umständen sei man bereit, bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, soll Ateş angekündigt haben.

BGH zur Haftbeschwerde Franco A.: Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde von Franco A. verworfen. Das meldet lto.de. Franco A. wird vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Er wollte dabei den Verdacht auf in Deutschland lebende Asylbewerber lenken und hat sich zu diesem Zweck selbst als Schutzsuchender ausgegeben. Für den BGH besteht jedoch jedenfalls hinreichender Tatverdacht wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie ein dringender Tatverdacht wegen Betrugs, weshalb die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gerechtfertigt sei.

AG München zur Weitergabe einer TAN-Nummer: lto.de berichtet über einen Fall, den das Amtsgericht München Anfang des Jahres entschieden hat. Aufgrund einer zuvor erhaltenen Phishing-E-Mail teilte eine Bankkundin per Telefon einer vermeintlichen Bankangestellten die TAN-Nummer für eine Überweisung in Höhe von mehreren Tausend Euro mit. Die Bank weigerte sich, den entstandenen Schaden zu ersetzen und bekam vor dem Amtsgericht München recht. Die Kundin habe grob fahrlässig gehandelt und hätte erkennen müssen, dass die Weitergabe der TAN die Gefahr einer missbräuchlichen Überweisung berge.

AGH NRW zur Unvereinbarkeit der Anwaltstätigkeit mit öff. Dienstverhältnis: lto.de (Pia Lorenz) erläutert eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen, mit der die Unvereinbarkeit der Anwaltstätigkeit mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bestätigt wird. Es ging im Verfahren um eine Juristin, die juristische Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsführung bei einem – von der Agentur für Arbeit und einer Kommune getragenen – Jobcenter wahrnimmt, dieses u.a. in gerichtlichen Verfahren vertritt und als Syndikusanwältin zugelassen werden wollte. Diese Tätigkeit sei jedoch wegen der damit verbundenen "Staatsnähe" nicht mit dem anwaltlichen Berufsbild vereinbar, meinten die Richter.

BFH zur Mitwirkung an politischer Willensbildung: Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes zur Gemeinnützigkeit von Organisationen, die an der politischen Meinungsbildung mitwirken, befasst sich Dipl.-Volkswirt Manfred Lehmann auf lto.de. Die Münchner Richter hatten in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom März dieses Jahres festgestellt, dass Äußerungen, die zwar in dem Sinne als "politisch" anzusehen seien, als sie das Gemeinwesen betreffen, jedoch zugleich parteipolitisch neutral blieben, der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht grundsätzlich entgegenstehen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es eines stärkeren Bewusstseins bei den verantwortlich Handelnden auf Seiten der Finanzverwaltung bedürfe, dass die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen nicht schädlich ist, wenn sie den gemeinnützigen Zwecken dient. Die Betätigung gemeinnütziger Organisationen als "Themenanwälte" müsse auch die politische Ebene tangieren können, anderenfalls drohe das Engagement innerhalb der Zivilgesellschaft faktisch leerzulaufen.

Immunität Frauke Petry: Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtages hat, wie jetzt auch der Spiegel (Steffen Winter) berichtet, in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, die Immunität der AfD-Landtagsabgeordneten Frauke Petry aufzuheben. Sollte kein Abgeordneter binnen einer Woche schriftlich widersprechen, gilt die Ausschussempfehlung als Landtagsbeschluss. Für den Fall einer Anklage und Verurteilung droht der AfD-Vorsitzenden eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft, heißt es in dem Bericht. Es geht um Darlehen in Höhe von 3.000 Euro, die Parteimitglieder der Partei gewährt haben. Entgegen der Aussage von Petry hätten Bewerber um ein Landtagsmandat auf die Rückzahlung des Darlehens verzichten müssen, wenn es ihnen gelungen sei, tatsächlich ein Mandat zu erringen.

OLG München zu Werbeblockern: Auf ihrer Medienseite befasst sich die Samstags-FAZ (Michael Hanfeld) jetzt auch mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Zulässigkeit von Werbeblockern. Auf eine Klage der Süddeutschen Zeitung, ProSiebenSat.1 und der RTL-Werbetochter IP-Deutschland hin haben die Münchener Richter festgestellt, dass das Programm Adblock keine gezielte Behinderung der Kläger darstelle und es sich nicht um verbotene aggressive Werbung handele.

"Hinter Gittern": Die SZ setzt die Reihe über den Alltag im Strafvollzug fort. In der Samstags-SZ (Alexander Krützfeldt) wird beschrieben, wie im Gefängnis Drogen und Handys gehandelt werden, in der Montags-SZ (Alexander Krützfeldt) geht es um die Hierarchien und wie sie durchgesetzt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akhanlı / Haftbeschwerde Franco A. zurückgewiesen / AG München zur Weitergabe einer TAN . In: Legal Tribune Online, 21.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24037/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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