Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akh­anlı / Haft­be­schwerde Franco A. zurück­ge­wiesen / AG Mün­chen zur Wei­ter­gabe einer TAN

21.08.2017

Der Autor D. Akhanlı wurde in Spanien auf Ersuchen der Türkei festgenommen. Außerdem in der Presseschau: Der BGH wies die Haftbeschwerde von Franco A. zurück und laut AG München ist die Weitergabe der Bank-TAN per Telefon grob fahrlässig.

Thema des Tages

Der Fall Doğan Akhanlı: Am Samstag ist der aus der Türkei stammende deutsche Schriftsteller Doğan Akhanlı von der spanischen Polizei festgenommen worden. Am nächsten Tag ordnete ein Gericht in Madrid die Freilassung an, Doğan Akhanlı darf allerdings die Stadt nicht verlassen. Unter anderem die Montags-taz (Tobias Schulze/Jürgen Gottschlich), spiegel.de (Hasnain Kazim) und die Montags-Welt (Philipp Haibach/Boris Kalnoky) haben die Fakten zusammengetragen. Grundlage der Festnahme war ein Ersuchen der Türkei über Interpol. Die SZ (Kai Strittmatter) und die taz (Jürgen Gottschlich) porträtieren den Schriftsteller, der bereits mehrmals in Kontakt mit der türkischen Justiz geriet. Wie die Montags-SZ (Constanze von Bullion/Antonie Rietzschel) berichtet, haben deutsche Politiker wie Angela Merkel und Cem Özdemir empört auf die Verhaftung reagiert und der Türkei vorgeworfen, die internationale Organisation Interpol zu missbrauchen.

In seinem Kommentar appelliert Jürgen Gottschlich (Montags-taz) an die spanische Justiz, sich nicht instrumentalisieren zu lassen. Es sei jedenfalls schon ein gutes Zeichen, dass Akhanlı zunächst auf freien Fuß gesetzt worden sei.

Die SZ (Mike Szymanski) weist darauf hin, dass das Vorgehen der Türkei nicht neu sei. Auch in anderen Fällen setze die Türkei bei der Verfolgung vermeintlicher Staatsfeinde auch auf Interpol. So sei Anfang des Monats – ebenfalls in Spanien – der schwedische Schriftsteller und Regierungskritiker Hamza Yalçın wegen eines türkischen Haftbefehls festgenommen worden. Wer an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt über internationale Haftbefehle und Auslieferungsersuche entscheidet, erläutert die Montags-taz (Christian Rath).

Rechtspolitik

Maas zu AfD, Mietpreisbremse und Musterfeststellungsklage: Im Interview mit der WamS (Jacqes Schuster/Daniel Friedrich Sturm) sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen möglichen Einzug der AfD in den Bundestag nicht als Gefahr für den Rechtsstaat. Dafür sei der deutsche Rechtsstaat zu stark, so der Minister. Allerdings seien die Fremdenfeindlichkeit und der Nationalismus der AfD ganz sicher keine Bereicherung für unsere politische Debatte, deshalb würde er sich freuen, wenn der AfD der Einzug nicht gelänge. Außerdem kündigt Maas, für den Fall, dass er auch in der nächsten Legislaturperiode Justizminister bleibt, u.a. eine Verschärfung der Mietpreisbremse und die gesetzliche Verankerung der Musterfeststellungsklage an.

Mietpreisbremse: Corinna Budras (FAS) erläutert, warum aus ihrer Sicht die Mietpreisbremse nicht funktioniert und auch nicht funktionieren wird. Zum einen halte sich keiner an die Mietbremse, zum zweiten würde sie mieterseitig auch nicht eingefordert. Eine Abschaffung wäre kein Scheitern, sondern eine Anerkennung der Realität, meint die Autorin.

Aufforderung zur Selbsttötung: Laut Montags-taz (Christian Rath) will der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) der nächsten Justizministerkonferenz einen Gesetzentwurf vorlegen, der darauf abzielt, die Aufforderung zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Anlass sei ein Vorfall in Baden-Baden. Auf dem Vordach eines Hotels habe Ende Juli ein verzweifelter Gast hinunterzuspringen gedroht. Als die Polizei eintraf, hatten sich bereits rund 50 Schaulustige versammelt, von denen einige den Mann zum Springen aufgefordert und die Szene mit ihrem Smartphone gefilmt hatten. Es war der Polizei letztlich gelungen, den Mann in Gewahrsam zu nehmen und in eine Klinik zu bringen.

Umgang mit Gefährdern: Die Montags-FAZ (Alexander Haneke) erläutert die rechtlichen Grenzen im Umgang mit terroristischen Gefährdern. Von den ca. 700 Personen, die das BKA als islamistische Gefährder listet, seien mehr als die Hälfte deutsche Staatsbürger, die beispielsweise nicht nach § 58a Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden könnten. Eine mögliche Lösung sei der bayerische Weg. Dort könnten Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen und bei einem Verstoß gegen die Auflagen in Gewahrsam genommen werden.

"Nein heißt Nein": Die Montags-taz (Simone Schmollack) zieht eine Bilanz zu der vor einem Jahr beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts. Seitdem seien deutlich mehr sexuelle Übergriffe und Nötigungsdelikte als in der Vergangenheit angezeigt worden. Es sei allerdings unklar, ob das neue Gesetz dafür gesorgt habe, dass die Zahl der Anzeigen gestiegen sei.

Ehegattensplitting: Die FAS (Dyrk Scherff) stellt fest, dass das Ehegattensplitting zum Wahlkampfthema geworden ist. Die Historie der Regelung sowie die Auswirkungen der verschiedenen von den Parteien vorgeschlagenen Änderungen werden in dem Beitrag dargestellt.

Fluggastrechteverordnung: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) fordern eine Änderung der Fluggastrechteverordnung. Die Airlines sollen verpflichtet werden, ihre Kunden für den Insolvenzfall abzusichern. Nach einem entsprechenden Artikel des Hbl (Dana Heide/Till Hoppe) ist jedoch eine baldige Einigung nicht in Sicht: Die 2013 angestoßene Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung stecke seit Jahren fest, weil sich Spanien und Großbritannien nicht auf den Status des Flughafens von Gibraltar einigen könnten.

Wahlrecht: Die Montags-FAZ (Jörg Wenge) befasst sich mit dem geltenden Wahlrecht, das etwa 85.000 Personen von der Wahl ausschließt, weil ihnen das Wahlrecht entzogen wurde. Zum einen betreffe das diejenigen, die als schuldunfähige Straftäter in einer psychiatrischen Anstalt sitzen, zum anderen jene, die dauerhaft in allen Angelegenheiten betreut werden. Sowohl von den Sozialverbänden als auch von den Grünen, der SPD und der Linkspartei kommen Forderungen nach einer gesetzlichen Änderung hinsichtlich der unter Betreuung stehenden Personen. Verena Bentele (SPD), die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, wird mit den Worten zitiert: "Wenn wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung wollen, geht kein Weg daran vorbei, die Ausschlüsse zu streichen."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akhanlı / Haftbeschwerde Franco A. zurückgewiesen / AG München zur Weitergabe einer TAN . In: Legal Tribune Online, 21.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24037/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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