Die juristische Presseschau vom 18. November 2016: EGMR zur Sub­si­dia­rität / Hass­pos­tings im Internet / Min­der­jäh­ri­genehe

18.11.2016

Justiz 

EuGH – Klage wegen HOAI: Wie SZ und taz melden, hat die EU-Kommission Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde verstoßen die Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

EuGH zur Digitalisierung vergessener Bücher: Auch die SZ (Wolfgang Janisch) weist jetzt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hin, mit der die französische Widerspruchslösung für die Digitalisierung für rechtswidrig erklärt wurde. Danach galt die Zustimmung eines Autors als erteilt, wenn der Urheber nicht binnen sechs Monaten nach der Aufnahme seiner Bücher in die eine eigens eingerichtete Datenbank widersprach. Das war dem EuGH jedoch zu vage, es bestünde die Gefahr, dass der Rechteinhaber gar keine Kenntnis habe.

BAW – Anklage wegen Folter: Ein 41 Jahre alter Mann, der in Syrien gefoltert und geplündert haben soll, muss sich voraussichtlich vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat am Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen ihn erhoben, meldet die SZ.

Anwaltliche Direkt-Akquise: Eine Jenaer Rechtsanwaltskanzlei hat sich laut einem Bericht der taz (Anne Fromm) direkt an mehrere Ärzte gewandt und diesen eine unverbindliche und kostenfreie Beratung angeboten. Die Namen der Ärzte waren in einer Datenbank enthalten, die Zahlungsempfänger von Pharmaunternehmen auflistet. In dem Schreiben weist die Kanzlei darauf hin, dass sie in solchen Fällen eine Entschädigung in Höhe von 10.000 bis 15.000 Euro für angemessen halten. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen prüft das Vorgehen auf eine eventuelle Berufsrechtswidrigkeit.

Auseinandersetzung zwischen Bremer Senat und Rechtsanwälten: Die taz (Jean-Philipp Beack)  widmet sich einer Auseinandersetzung zwischen dem Bremer Justizstaatsrat Matthias Stauch auf der einen und Rechtsanwaltskammer Bremen und Bremischem Anwaltsverein auf der anderen Seite. In einem Zitat habe Stauch den Eindruck erweckt, dass Strafverteidiger durch sogenannte Konfliktverteidigung für eine Überlastung der Gerichte verantwortlich seien, werfen die Anwaltsorganisationen dem Politiker vor.

VG München zum Asylanspruch eines US-Deserteurs: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines ehemaligen US-Soldaten abgewiesen, mit der sich dieser gegen die Ablehnung seines Asylantrages gewandt hatte. Der aus Ohio stammende André Shepherd floh im April 2007 kurz vor der Verlegung seiner Einheit in den Irak vom US-Stützpunkt in Kattenbach und beantragte Asyl mit der Begründung, er habe Angst gehabt, sich im Irak an Kriegsverbrechen beteiligen zu müssen. Auf die Vorlage des Verwaltungsgerichtes München hin hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Februar 2015 festgestellt, dass einem Deserteur nur dann Flüchtlingsschutz nach der Richtlinie zustehe, wenn er keine andere Möglichkeit gehabt habe, der Beteiligung an Kriegsverbrechen zu entgehen. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin jetzt entschieden, dass Shepherd noch Alternativen offen gestanden hätten. So habe er keine Versuche unternommen, in eine andere Einheit versetzt oder sonst entlassen zu werden. Außerdem habe er nicht "plausibel glaubhaft machen" können, dass er bei seinem Einsatz im Irak tatsächlich mit "hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit" in Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre. FAZ (Alexander Haneke) und taz (Patrick Guyton) stellen Fall und Entscheidung dar.

Haftung von Krawallfans: Rechtsprofessor Marc-Philippe Weller fasst in einem Interview mit der FAZ (Frank Heike) die Rechtsprechung zur Haftung von Krawallmachern in Fußballstadien zusammen. Anlass ist ein aktuelles Urteil des BGH, in dem festgestellt wurde, dass solche Störer für Geldstrafen haften, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens an den DFB zahlen müssen.

AG Wunsiedel zur Volksverhetzung: Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert die Begründung einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wunsiedel, in der ein Metzger wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte in seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift "Asylanten müssen draußen bleiben" und dem Abbild eines Hundes angebracht. Der Richter meinte – und nach Janisch kann das fast als Aufforderung verstanden werden – dass der Angeklagte ohne Probleme hätte schreiben können: "Asylanten haben hier nichts zu suchen" – ohne den Hund.

BVerwG – Spiegel-Affäre: Der "Spiegel" hat die Bundesregierung auf Auskunft darüber verklagt, wer in den 1950er- und 1960er-Jahren Interna aus der Redaktion an den Bundesnachrichtendienst gegeben hat. Im Donnerstag haben die Leipziger Richter über die beiden Klagen verhandelt, die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Hintergründe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. November 2016: EGMR zur Subsidiarität / Hasspostings im Internet / Minderjährigenehe . In: Legal Tribune Online, 18.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21197/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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