Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehr­fach­be­fris­tung / Video­über­wa­chung in Öff­ent­lich­keit / Polen und sein Ver­fas­sungs­gericht

28.10.2016

Recht in der Welt

Griechenland – Mediengesetz gescheitert: Das oberste griechische Verwaltungsgericht hat das neue Mediengesetz und die Versteigerung von Fernsehlizenzen für verfassungswidrig erklärt, berichtet die FAZ (Tobias Piller). Mit dem neuen Gesetz sollte der Staat durch eine geänderte Lizenzvergabe mehr Einfluss auf das griechische Fernsehen erhalten. Das Verfahren wurde von zahlreichen Intrigen begleitet. In dem Bericht heißt es, dass beispielsweise private E-Mails eines regierungskritischen Vizepräsidenten des Gerichts veröffentlicht wurden, mit denen das Verhältnis zu einer Richteramtskandidatin nachgewiesen werden sollte und Ermittlungen ausgelöst wurden.

Polen – Streit um Verfassungsgericht: Die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydło hat kurz vor Ablauf der Frist, die von der EU-Kommission im Rahmen des Rechtsstaatsverfahrens gesetzt Frist für eine Stellungnahme worden war, ihr Unverständnis zur Position der Kommission geäußert, teilt die FAZ (Konrad Schuller) mit. Szydło warf der Kommission vor, sie handle nicht aus sachlichen, sondern aus politischen Gründen. In der Auseinandersetzung geht es um neue Rechtsvorschriften, die nach Ansicht der Kommission die Arbeit des Verfassungsgerichtes deutlich erschweren. Gleichzeitig wurde aber auch ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest einige Argumente der EU-Kommission berücksichtigt.

Juristische Ausbildung

Zu wenige Asylanwälte: Die Zeit (Silke Hoock) konstatiert einen Mangel an spezialisierten Asyl- und Ausländerrechtsanwälten. Als Gründe werden die zu geringe materielle Attraktivität und die fehlende Ausbildung zu den konkreten Inhalten angeführt.

Das Letzte zum Schluss

Kleine Ursache ... große Wirkung: Ein spielender Junge hat laut lto.de einen Landwirt an den Rand des Ruins gebracht: Im Kampf gegen vermeintliche Außerirdische, die sich in der Realität jedoch als Futtermaisballen für Kühe entpuppten, stach der Knabe tapfer auf seine Feinde ein. In der Folgezeit verdarb die Mais-Silage durch die eintretende Luft und 30 Kühe erlitten durch das Futter tödliche Vergiftungen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Kempten die Schadenersatzklage des betroffenen Landwirts abgewiesen, weil dem Jungen die Folgen seines Handelns nicht bewusst gewesen seien. Anders das Oberlandesgericht München – ein Elfjähriger sei deliktsfähig und müsse für seine Handlungen die Verantwortung übernehmen. Im Ergebnis einigten sich der Landwirt und die Eltern des Jungen auf eine Zahlung von 50.000 Euro.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehrfachbefristung / Videoüberwachung in Öffentlichkeit / Polen und sein Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 28.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21005/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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