Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehr­fach­be­fris­tung / Video­über­wa­chung in Öff­ent­lich­keit / Polen und sein Ver­fas­sungs­gericht

28.10.2016

Justiz

EGMR zur 'Stigmatisierung' der NPD: Wie SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de berichten, ist die NPD beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen die von ihr behauptete Stigmatisierung durch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gescheitert. Die Partei ist der Auffassung, dass sie bereits vor dem Abschluss des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Parteiverbotsverfahrens faktisch als verfassungswidrig behandelt werde. Die Straßburger Richter begründeten die ablehnende Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der NPD hinsichtlich der behaupteten Benachteiligung jeweils im Einzelnen der Klageweg vor den deutschen Gerichten offenstehe. Die Tatsache, dass solche Prozesse nicht in jedem Fall erfolgreich seien, hieße nicht, dass sie ineffektiv blieben, so das Gericht.

Christian Rath (taz) meint, dass das Verfahren selbst als Stimmungstest nicht taugte – der Gerichtshof habe keine Andeutungen gemacht, weder pro noch kontra Parteiverbot.

EuGH zur nationalen Kontrolle von Feuerwerkskörpern: Der Europäische Gerichtshof hat die zusätzlichen deutschen Sicherheitsvorkehrungen bei der Einfuhr von Feuerwerk, das in einem anderen Mitgliedstaat bereits mit dem CE-Kennzeichen versehen wurde, für unzulässig erklärt. Das CE-Kennzeichen ist eine europaweit gültige Zertifizierung, die von autorisierten Prüfstellen vergeben wird. Für Waren mit diesem Kennzeichen sei der freie Warenverkehr innerhalb der EU garantiert. In Deutschland wird Pyrotechnik zusätzlich durch das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung kontrolliert. Die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert die Hintergründe der Luxemburger Entscheidung. Im Tsp (Sonja Alvarez) werden die Konsequenzen des Urteils beleuchtet, außerdem weist die Autorin darauf hin, dass sich die Entscheidung auf eine zwischenzeitlich überholte Fassung der einschlägigen Richtlinie bezieht.

Elektronisches Anwaltspostfach: Auf ihre kleine Anfrage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Antwort der Bundesregierung erhalten. Es ging unter anderem um Fragen zur Sicherheitsarchitektur des Anwaltspostfaches und die rechtlichen und technischen Grundlagen. lto.de (Pia Lorenz) berichtet, die Bundesregierung ziehe sich im Wesentlichen darauf zurück, dass es sich bei der Bereitstellung des Postfaches durch die BRAK um eine Angelegenheit der anwaltlichen Selbstverwaltung handelt und das Bundesjustizministerium über die Tätigkeiten der Bundesrechtsanwaltskammer nur die Rechtsaufsicht führt. Ergänzend wird in dem Artikel der aktuelle Sachstand insbesondere hinsichtlich der anhängigen Verfahren vor dem AGH Berlin dargestellt.

OLG München – NSU-Verfahren: taz (Konrad Litschko) , Tsp (Frank Jansen) und SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm) befassen sich mit dem psychologischen Gutachten, das Beate Zschäpe volle Schuldfähigkeit bescheinige. Der vom Gericht beauftragte Gutachter Henning Saß habe festgestellt, dass es keine Anzeichen einer krankhaften seelischen Störung oder einer Bewusstseinsstörung gebe. Saß sehe auch keinen "grundlegender Wandel in Haltungen und Überzeugungen". Vielmehr müsse, so das Gutachten, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei entsprechenden Möglichkeiten eine Fortführung ähnlicher Verhaltensweisen angestrebt werde.

AG Tiergarten zu Gina-Lisa Lohfink: Der Tsp (Jost Müller Neuhof) hat sich die schriftliche Begründung der Entscheidung im Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung angeschaut. Das Gericht wirft Gina-Lisa Lohfink vor, "eindeutige Rachegefühle" zu hegen und deshalb zwei Männer zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Sie war deshalb im August zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 250 Euro verurteilt worden.

AG Duisburg zum Umgang mit Ebay-Baby: spiegel.de informiert über die familiengerichtliche Entscheidung des Amtsgerichtes Duisburg, das dem Vater, der seinen 40 Tage alten Säugling bei Ebay zum Verkauf angeboten hatte, den Umgang mit seinem Kind lediglich unter Aufsicht gestattet. Der Vater behauptet, die Anzeige auf der Internetplattform sei ein Scherz gewesen.

OLG München zur Entschädigung für Passivrauchen: Wie die taz meldet, hat das Oberlandesgericht München einem Häftling, der selbst Raucher ist, einen Schadensersatz wegen Passivrauchens versagt. Der Mann hatte u.a. vorgetragen, er sei mit anderen Rauchern untergebracht und darum der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehrfachbefristung / Videoüberwachung in Öffentlichkeit / Polen und sein Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 28.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21005/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen