Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärzt­li­chen Zwangs­be­hand­lung / BGH zum Ehe­namen / LG Köln zu Scha­dens­er­satz für Helmut Kohl

26.08.2016

Recht in der Welt

Frankreich – Burkini-Verbot: In Frankreich befasst sich der Conseil d’Etat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, mit dem Burkini. Es geht um das Burkiniverbot im südfranzösischen Villeneuve-Loubet, berichtet die SZ (Christian Wernicke), das das Verwaltungsgericht in Nizza zuvor für rechtmäßig erklärt hat.Die Entscheidung des Conseil d'Etat soll am heutigen Freitag fallen. http://www.fr-online.de/aktuelle-kommentare/burkini-verbot-franzoesische-religionspolizei-am-strand,30085308,34673340.html

Christian Bommarius (FR) findet das Burkini-Verbot und die Umsetzung skandalös, weil nicht das Kleidungsstück sondern der Glauben gemeint sei.

Indien – Leihmütter: In Indien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es künftig Ausländern, Alleinerziehenden und homosexuellen Paaren verbietet, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen. Damit soll die kommerzielle Leihmutterschaft unterbunden werden, erläutert die SZ (Tobias Matern).
Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt die Neuregelung. Dem Milliardengeschäft, bei dem oft die Leihmütter die Leidtragenden seien, könne nur in den jeweiligen Ländern Einhalt geboten werden.

USA – Fall Söring: Im Fall Söring gibt es laut FAZ (Christoph Strauch) neue Beweise. Jens Söring ist seit mehr als 30 Jahren in den USA inhaftiert, er wurde wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin verurteilt. Jetzt soll Sörings Anwalt eine Petition an den Governeur von Virginia gerichtet haben. Dabei habe er sich auf neue DNA-Beweise gestützt haben, die belegen sollen, dass Söring nicht am Tatort war.

Polen – Verfassungsgericht: Der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz stellt auf verfassungsblog.de in englischer Sprache eine Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes vor, in denen die neuen Regelungen zur Reform des Gerichtes erneut für verfassungswidrig erklärt werden. Die Richter betonen dabei auch, dass es nicht im Ermessen der Regierung liege, zu entscheiden, welche Entscheidungen veröffentlicht werden – sie hat alle zu publizieren.

Türkei – Justizsystem: In der FAZ beschreibt der Schriftsteller Dogan Akhanli die Willkür und die Absurdität der türkischen Strafverfolgung. Er beschreibt, dass der Staatsanwalt, der ihn vor sechs Jahren am Flughafen hat festnehmen lassen, jetzt selbst zur Fahndung ausgeschrieben und auf der Flucht ist.

Juristische Ausbildung

Law and Literature: lto.de (Manuel Leidinger) stellt die Law-and-Literature-Bewegung vor,die in den siebziger Jahren in den USA als Gegenbewegung zum Law-and-economics-Ansatz entstand und heute gängiges Lehrfach an den amerikanischen Universitäten ist. Der Autor plädiert dafür, auch hierzulande "Recht und Literatur" in die juristische Ausbildung einzubeziehen und lobt ein entsprechendes Projekt der Universität Bremen.

Sonstiges

Insolvenzrecht: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt eine Studie vor, die das ESUG, das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, evaluiert hat. 93 Prozent der Befragten bewerten das Gesetz danach als positiv.

Verbraucherschutz: Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv ins Leben gerufenen Verbrauchermarktbeobachter – die so genannten Martkwächter – funktionieren. Laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) haben Justizstaatssekretär Ulrich Kelber und vzbv-Vorstand Klaus Müller eine positive Bilanz gezogen. 6.800 "auffällige Meldungen" durch Verbraucher seit Oktober 2015 hätten die neuen Netzwerke erreicht, heißt es in der FAZ.

Hendrik Wieduwilt (FAZ) sieht in einem separaten Kommentar die Marktwächter ebenfalls positiv. Durch die Kommunikation der Akteure werden Muster sichtbar auf deren Grundlage Ministerien und Aufsichtsbehörden erkennen können, wo den meisten Verbrauchern geholfen werden könne. Etwas weniger positiv sieht Robert Landgraf (Hbl) die Marktwächter, insbesondere jenen für Finanzen. Er fordert vielmehr eine entsprechende Bildung bereits bei Schülern. Die Deutschen müssten endlich lernen, dass sie sich um ihre Geldanlagen genauso intensiv kümmern müssten wie um den Kauf eines neuen Autos. Dann bräuchte es keine Marktwächter mehr.

Immobilien: Im Immobilienteil der FAZ erläutert Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek die Gewährleistungsrechte beim Eigenheimkauf vom Bauträger und geht dabei auf entsprechende jüngere BGH-Rechtsprechung ein.

Maas in Kritik wegen Lob an Punkband: Bundesjustizminister Mass ist laut Welt (Tobias Heimbach, Valerie Schmitz) wegen eines Postings, in dem er das Engagement der Punkband "Feine Sahne Fischfilet" gegen Rechts lobt, in die Kritik geraten. Die Band ist umstritten, weil sie mehrere Jahre in den Berichten des Verfassungsschutzes erwähnt wurde.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärztlichen Zwangsbehandlung / BGH zum Ehenamen / LG Köln zu Schadensersatz für Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 26.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20394/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen