Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärzt­li­chen Zwangs­be­hand­lung / BGH zum Ehe­namen / LG Köln zu Scha­dens­er­satz für Helmut Kohl

26.08.2016

Die Möglichkeiten der ärztlichen Zwangsbehandlung müssen erweitert werden. Außerdem in der Presseschau: Trotz (ausländischer) gleichgeschlechtlicher Ehe wird kein Ehe- sondern nur der Lebenspartnerschaftsname eingetragen und Hoffnung für Jens Söring.

Tagesthema

BVerfG zur ärztlichen Zwangsbehandlung: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Vorlageverfahren festgestellt, dass es gegen die staatliche Schutzpflicht verstößt, wenn untergebrachte hilfsbedürftige Betreute nicht nötigenfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden können. Das berichten u.a. die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber jetzt aufgegeben, die hier bestehende Gesetzeslücke zu schließen. Bisher ist es nur möglich, psychisch Kranke, die in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind, zwangsweise zu behandeln.

Christian Rath (taz) ist von der Entscheidung nicht ganz überzeugt. Trotz der grundsätzlichen Begründung ließen die Richter offen, ob künftig auch bei psychisch Kranken, die ambulant behandelt werden, Zwangsbehandlungen möglich sein sollen. Insgesamt meint er, dass das Gericht die Entscheidung dem Bundestag hätte überlassen sollen.

Rechtspolitik

Europäisches Leistungsschutzrecht: Die Europäische Kommission will das Leistungsschutzrecht jetzt auf europäischer Ebene regeln. Das berichten die FAZ (Hendrik Kafsack) und netzpolitik.org (Leonhard Dobusch). Dabei geht es insbesondere um die bisher weitgehend kostenlose Nutzung von kleineren Textschnitzeln aus Presseartikeln (so genannte snippets) durch Suchmaschinen wie zum Beispiel Google News.

Hendrik Kafsack (FAZ) meint in einem separaten Kommentar, dass es in dem anstehenden Gesetzesvorhaben darum gehe, die verschiedenen Interessen miteinander zu versöhnen, weil die EU sowohl ein innovatives Internet als auch den Schutz geistigen Eigentums brauche.

Verschleierungsverbot: Clemens Binninger (CDU), Mitglied des Bundestagsinnenausschusses, hat sich für ein grundsätzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Verbot der Vollverschleierung in Frankreich zeige, dass ein solches Gesetz auch in Deutschland möglich sein könnte, wird Binninger von der FAZ (Alexander Haneke, Eckart Lohse) zitiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärztlichen Zwangsbehandlung / BGH zum Ehenamen / LG Köln zu Schadensersatz für Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 26.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20394/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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