Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2016: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / Neue Bun­des­ver­fas­sungs­rich­terin / Künast-Tweed

20.07.2016

Der EuGH-Generalanwalt meint, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar sein kann. Außerdem in der Presseschau: Langenfeld wird neue Verfassungsrichterin und nach Nizza verlängert Frankreich die Notstandsgesetze.

Thema des Tages

EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Im Verfahren zur schwedischen und britischen Vorratsdatenspeicherung ist Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen der Auffassung, dass eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten mit dem Unionsrecht vereinbar sein kann. Die Mitgliedstaaten dürften eine solche Speicherpflicht jedoch nur einführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien – sie darf beispielsweise nur der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen und muss den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

Unter anderen stellen die FAZ (Marlene Grunert), die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Anna Biselli) den Inhalt der Schlussanträge dar. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht notwendigerweise den Anträgen des Generalanwalts folgt. In seinem Kommentar fordert Wolfgang Janisch (SZ) ein klares Nein der Luxemburger Richter. Denn sage der EuGH dieses Mal Ja zur anlasslosen Speicherung, dann werde er immer Ja sagen müssen und die geschützten Lebensbereiche würden schwinden.

Christian Rath (taz) befürchtet einen Einschüchterungseffekt durch eine anlasslose Datenspeicherung. Angesichts der Zurückhaltung sowohl beim Bundesverfassungsgericht, das in der vergangenen Woche zwei Eilanträge abgelehnt hatte, als auch beim Generalanwalt seien aber wohl vor allem die zuständigen Juristen eingeschüchtert.

Rechtspolitik

Neue Verfassungsrichterin: Christine Langenfeld wird am heutigen Mittwoch zur neuen Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt und löst damit Herbert Landau ab. lto.de porträtiert die beiden Juristen, swr.de (Gigi Deppe) stellt die neue Verfassungsrichterin ausführlich vor.

Hasskommentare im Internet: spiegel.de (Fabian Reinbold) beschreibt den Stand der Bemühungen, Hasskommentare im Internet einzudämmen. Im vergangenen Jahr hatte Bundesjustizminister Heiko Maas Facebook, Twitter und Google zur Bildung einer Taskforce verpflichtet, die allerdings bisher wenig Erfolge zeigt. Dagegen würden die Strafverfolgungsbehörden ihr Vorgehen verstärken, allein im ersten Halbjahr 2016 seien 215 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Frauenquote: Im Hbl (Heike Anger) wird die Diskrepanz zwischen den Erfolgsmeldungen der beiden zuständigen Minister Schwesig und Maas und den Einschätzungen von Aktienrechtlern hinsichtlich der seit diesem Jahr geltenden Frauenquote für börsennotierte Unternehmen beschrieben. Die Liste der betroffenen Unternehmen sei mit krassen Fehlern behaftet, stellte Rechtsprofessor Walter Bayer fest. So enthalte sie auch Unternehmen, die gar nicht der Quotenregelung unterlägen.

Ceta: In Bayern habe Aktivisten mehr als 50.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt, mit dem die bayerische Landesregierung gezwungen werden soll, im Bundesrat gegen das Handelsabkommen Ceta zu stimmen. Laut taz (Patrick Guyton) soll ab August das Volksbegehren in die Wege geleitet werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2016: Vorratsdatenspeicherung / Neue Bundesverfassungsrichterin / Künast-Tweed . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20056/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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