Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Waffenerlaubnisse eines NPD-Funktionärs zu Recht widerrufen wurden. Wer eine Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Zielen unterstützt, dem fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
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Strafbefehle müssen in die Sprache des Adressaten übersetzt werden. Sonst beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen, entschied der EuGH.
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Nur weil ein Pferd tot ist, fällt der Schaden nicht weg: Das OLG München hätte das Verfahren um die Behandlungskosten eines zwischenzeitlich verstorbenen Dressurpferdes geführt. Nun haben sich die Parteien jedoch geeinigt.
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Ziviler Ungehorsam kann zum Schutz von Tieren notwendig sein, wenn die staatlichen Organe ihre Aufgabe nicht erfüllen. Dies entschied das LG Magdeburg und sprach drei Tierschützer frei, die in einen Zuchtbetrieb eingedrungen waren.
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In Sachsen kann man jetzt nur noch in Leipzig Jura studieren. Die Fakultät startet mit drei neuen Professoren und 590 Studienanfängern in das Semester. Sie soll weiter wachsen und für juristischen Nachwuchs in den neuen Ländern sorgen.
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Am Mittwoch hat in der Türkei der Prozess gegen die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu begonnen. Der Vorwurf lautet Terrorismusunterstützung, ihr droht eine lange Haftstrafe.
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Ein Sonntagsspaziergang endete für einen Mann damit, dass er von einem Auto erfasst wurde. Das SG Düsseldorf hat diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt.
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Wegen des gewaltsamen Todes eines Kindes wurden dessen Mutter und ihr Lebensgefährte zu Haftstrafen verurteilt. Dieses Urteil hob der BGH nun aber auf. Es sei nicht erwiesen, wer von beiden die Handlungen beging.
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