Ein Düsseldorfer Schüler kann nicht verlangen, wegen der aktuell hohen Inzidenz von über 100 vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Im Schulwesen gebe es hinreichende Schutzinstrumente, so das VG.
Die Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal. Bei der Erteilung und Überwachung der Typengenehmigung von VW-Dieseln ist es laut OLG Koblenz zu keinem Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen, das die Haftung auslösen könnte.
Die bayerische AfD darf bei einem Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, nicht mitmachen. Dabei bleibt es auch zunächst. Ein Antrag beim BayVerfGH war nämlich unzulässig.
Eine afghanische Ortskraft samt Kernfamilie kann ein Visum zur Aufnahme in Deutschland beanspruchen. Das Ermessen des Auswärtigen Amtes sei hier auf Null reduziert, hat das VG Berlin entschieden.
Ein Arbeitnehmer, der nicht krank ist, sich aber wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Rückgewährung seines Urlaubs. In diesem Fall werden die Urlaubstage weiterhin angerechnet, so das ArbG.
Ein Notar haftet nicht, wenn er vor 30 Jahren in einem Ehevertrag die Ansprüche der Frau vollständig ausgeschlossen hat. Heute wäre ein solcher Ausschluss zwar sittenwidrig, das konnte der Notar damals aber noch nicht voraussehen, so das LG.
An der TU Darmstadt wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Hintergrund sind Vergiftungen mehrerer Menschen auf dem Campus, die wohl auf den Verzehr von Lebensmitteln zurückzuführen sind.
Die EU-Kommission hat eine Frist zur Anwendung der neuen Regeln zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verstreichen lassen. Ihr droht nun ein Verfahren vor dem EuGH.