Der BGH hat die Revision von Thomas Middelhoff als unbegründet verworfen. Nun wird die Staatanwaltschaft Bochum über die Ladung zum Haftantritt entscheiden müssen.
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Der Juve Verlag hat einen neuen Eigentümer: Das deutsche Flaggschiff für Kanzleihandbücher geht vollständig an den Herner NWB Verlag über.
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Eine Behörde, die Menschen mit Menière-Krankheit die Fahrerlaubnis entzieht oder verweigert, handelt rechtens, wenn der Entscheidung ein entsprechendes Gutachten zugrunde liegt, urteilte das VG Göttingen.
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Die Brandenburger AfD scheitert damit, ihren Kandidaten für einen Posten in der PKK vor Gericht durchzudrücken. Dennoch spricht sie nach dem Urteil von einer "goldenen Brücke", weil die Richter dem Landtag einen mahnenden Wink gaben.
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Dass Google in Ergebnislisten Snippets entweder ohne Vergütung oder gar nicht zeigt, stört einige Verlage schon lange. Das LG Berlin hat entschieden, dass Google mit diesem Verhalten seine Marktmacht nicht missbräuchlich ausnutzt.
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Harry Wörz steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer: Er saß über Jahre wegen angeblichen versuchten Totschlags an seiner Frau unschuldig im Gefängnis. Seit langem kämpft er um eine höhere Entschädigung. Jetzt gibt es ein neues Angebot.
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Weil ein 55-jähriger Mann Chatkontakt zu einer Neunjährigen hatte, ist er zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er wollte unter anderem, dass das Kind ihm eine Freundin "vermittelt".
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Das Verkehrsministerium darf exklusiv mit Toll Collect über die Erweiterung des Mautsystems für Lkw verhandeln, Wettbewerber des Konsortiums müssen nicht zum Vergabeverfahren zugelassen werden. Das hat die VK Bund entschieden.
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