Urteil im Fall Mirco

Höchststrafe für den Mörder

29.09.2011

Das LG Krefeld hat am Donnerstag Olaf H. für den Mord an dem zehnjährigen Mirco aus Grefrath am Niederrhein zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte dabei auch die besondere Schwere der Schuld des geständigen Mörders fest. Eine zeitige Entlassung des Täters ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Der Angeklagte habe Mirco, "entführt, missbraucht und ermordet", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak. Wie es zu der Tat kommen konnte, habe sich in der Verhandlung nicht verlässlich klären lassen. Olaf H. war zwar geständig, hatte jedoch verschiedene Versionen zum Tatablauf vorgetragen, die sich in wesentlichen Punkten widersprachen.

Mirco war am 3. September vergangenen Jahres auf dem Nachhauseweg entführt worden. Fünf Monate später gestand der Manager aus Schwalmtal die Tat und führte die Ermittler zur Leiche des Kindes. Auch vor Gericht legte er ein Geständnis ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte Olaf. H vorgeworfen, den Tod des Jungen entgegen seinen Behauptungen von Anfang an geplant zu haben. Deshalb müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Sie verlängert die Haftdauer in der Regel um fünf bis sechs Jahre.  Ein Gutachter stufte den bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen 45- jährigen Familienvater als voll schuldfähig ein. Vermutlich sei er ein sadistisch-perverser Täter

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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, Urteil im Fall Mirco: Höchststrafe für den Mörder. In: Legal Tribune ONLINE, 29.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4430/ (abgerufen am 23.05.2012)

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