Neuer Richter am BGH: Karsten Sch­midt ver­stärkt VIII. Zivil­senat

30.05.2018

Der Bundespräsident hat Dr. Karsten Schmidt zum Richter am BGH ernannt. Er ist dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnissen zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen.

Dr. Karsten Schmidt hatte mit einer Ausbildung zum Rechtspfleger begonnen und war im Anschluss zunächst als Justizinspektor bei den Amtsgerichten Sulzbach und Saarbrücken tätig. Nach den beiden juristischen Staatsexamen trat er im Mai 2003 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Schmidt war bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingesetzt und sodann von Oktober 2004 bis März 2007 an das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlandes abgeordnet. In dieser Zeit wurde er zum Richter am Landgericht Saarbrücken ernannt.

Von April 2007 bis März 2010 war Schmidt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach einer hieran anschließenden vorüberübergehenden Abordnung an das Amtsgericht Lebach war der heute 44-Jährige seit Mitte September 2010 bei dem Saarländischen Oberlandesgericht tätig. Dort erfolgte am 23. November 2011 seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht.

Von Oktober bis Dezember 2014 war er mit hälftiger Arbeitskraft an den Landtag des Saarlandes und zuletzt ab Juni 2017 an die Staatskanzlei des Saarlandes abgeordnet. 

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Schmidt dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnissen zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen.

tap/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neuer Richter am BGH: Karsten Schmidt verstärkt VIII. Zivilsenat . In: Legal Tribune Online, 30.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28879/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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