OLG Saarbrücken zur Streupflicht
Supermarktbetreiber haftet auch für beauftragtes Unternehmen
24.02.2012
Das Oberlandesgericht (OLG) hob mit seinem Urteil vom 18.10.2011 (Az.: 4 U 400/10) eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken auf und gab der Schadensersatzklage der Kundin eines Supermarktes überwiegend statt. Die Klägerin war auf dem Parkplatz des Supermarktes auf einer vereisten Rinne ausgerutscht und gestürzt. Ihrem Vorwurf, der Betreiber des Supermarktes habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, hielt er unter anderem entgegen, er habe die Räum- und Streupflicht auf ein außenstehendes Reinigungsunternehmen übertragen. Die Klägerin müsse dieses Unternehmen verklagen.
Im Gegensatz zum LG sah das OLG die Sache anders. Die Streupflicht bestehe neben öffentlichen Parkplätzen auch für Gäste- und Kundenparkplätze. Übertrage der Betreiber eines Supermarktes die entsprechenden Pflichten auf ein privates Unternehmen, so sei er zum Kontrollieren und Überwachen verpflichtet. Außerdem handele es sich bei diesem beauftragten Unternehmen um einen sogenannten Erfüllungsgehilfen, mit der Folge, dass er auch für dessen Nachlässigkeiten einstehen müsse.
plö/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, OLG Saarbrücken zur Streupflicht: Supermarktbetreiber haftet auch für beauftragtes Unternehmen. In: Legal Tribune ONLINE, 24.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5630/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren