OLG München
2.000 Euro für 22 Jahre alte Pommes
09.02.2012
Das Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt habe. Mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d'or" dienten, selbst Kunst waren, befassten sich die Richter dagegen nicht. Die Kartoffelstäbchen hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert, weil eine Zeugin habe glaubhaft versichert habe, dass sie die Fritten gerne für 2.500 Euro gekauft hätte (Urt. v. 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11).
Bohnenberger hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie die Pommes zurückverlangt, die Vorlage für sein Objekt "Pommes d'or" waren. Doch die Galerie konnte die Ursprungs-Pommes aus dem Jahr 1990 nicht mehr finden. Der Künstler verlangte daraufhin Schadenersatz.
Die Galeristin Andrea Tschechow sieht in den Pommes kein Kunstwerk, das aufgehoben werden musste - im Gegenteil. "Sie waren nie ein eigenständiges Kunstwerk", sagte sie am Mittwoch. Sobald die Gold-Pommes gegossen waren, hätten die Vorlagen mindestens gekennzeichnet oder aber vernichtet werden müssen: "Das darf sogar nicht aufgehoben werden, denn es darf kein weiterer Guss hergestellt werden, da die Gold-Pommes ein Einzelstück waren", sagte sie. "Dafür, dass es ein Unikat bleibt, steht die Galerie mit ihrem Namen gerade."
Das sahen der Künstler, sein Anwalt und eine befreundete Sammlerin ganz anders. Letztere erklärte im Januar vor Gericht, sie hätte die alten Pommes gerne gekauft und dafür 2.500 Euro gezahlt. Sie und ihr Mann hätten den Preis akzeptiert, "weil alles ist teurer geworden". Der Künstler selbst betont, ein Original habe immer einen besonderen Wert. "Ein Original ist der Ausgangspunkt, jedes Pommeskreuz ist ein Original, jedes Frittenstäbchen hat eine andere Form", sagte Bohnenberger am Mittwoch. Es gehe auch nicht unbedingt darum, ob es Kunst sei: "Die Galerie hat die Aufbewahrungspflicht für das Original."
In erster Instanz hatte das Landgericht entschieden, der Künstler habe nicht schlüssig dargelegt, dass es sich um ein Kunstwerk handele. Für das OLG war dies nicht entscheidend, sondern vielmehr, dass die Pommes einen monetären Wert haben.
Zitiervorschlag
, OLG München: 2.000 Euro für 22 Jahre alte Pommes. In: Legal Tribune ONLINE, 09.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5529/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren