OLG Koblenz
Reiseveranstalter haftet für Hundeangriff
18.10.2011
Voraussetzung ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG), dass dem Veranstalter die Gefahr bekannt war und er die Reisenden nicht davor gewarnt hat (Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 1354/10).
Das Gericht gab damit der Schadensersatzklage eines 72-Jährigen statt. Dieser hatte an einer Türkeireise teilgenommen, bei welcher der Reiseveranstalter auch den Besuch eines Juweliergeschäfts anbot. Auf dem Parkplatz des Ladens befanden sich zwei angekettete Wachhunde, was der Reiseveranstalter wusste. Dennoch warnte er die Teilnehmer nicht. Als der Urlauber Schatten suchte, griff einer der Hunde ihn an, so dass er zu Fall kam und sich verletzte.
Das OLG ließ den Einwand des Veranstalters nicht gelten, der Kläger sei zu ängstlich gewesen und vorschnell geflohen. Vielmehr gehöre es zu den Pflichten eines Reiseveranstalters, auf ihm bekannte und naheliegende Gefahren hinzuweisen. Die Reaktion des Touristen habe einem "natürlichen Fluchtverhalten" entsprochen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BGH: Haftung von Reiseveranstaltern
Zitiervorschlag
, OLG Koblenz: Reiseveranstalter haftet für Hundeangriff. In: Legal Tribune ONLINE, 18.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4585/ (abgerufen am 23.05.2012)
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