OLG Koblenz

Reiseveranstalter haftet für Hundeangriff

18.10.2011

Wird ein Tourist während des Reiseprogramms von einem Hund angegriffen, haftet der Reiseveranstalter für Schäden, wenn er von dem Tier wusste. Dies geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss des OLG Koblenz hervor.

Voraussetzung ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG), dass dem Veranstalter die Gefahr bekannt war und er die Reisenden nicht davor gewarnt hat (Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 1354/10).

Das Gericht gab damit der Schadensersatzklage eines 72-Jährigen statt. Dieser hatte an einer Türkeireise teilgenommen, bei welcher der Reiseveranstalter auch den Besuch eines Juweliergeschäfts anbot. Auf dem Parkplatz des Ladens befanden sich zwei angekettete Wachhunde, was der Reiseveranstalter wusste. Dennoch warnte er die Teilnehmer nicht. Als der Urlauber Schatten suchte, griff einer der Hunde ihn an, so dass er zu Fall kam und sich verletzte.

Das OLG ließ den Einwand des Veranstalters nicht gelten, der Kläger sei zu ängstlich gewesen und vorschnell geflohen. Vielmehr gehöre es zu den Pflichten eines Reiseveranstalters, auf ihm bekannte und naheliegende Gefahren hinzuweisen. Die Reaktion des Touristen habe einem "natürlichen Fluchtverhalten" entsprochen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Haftung von Reiseveranstaltern

AG München: Schmerzensgeld nach Hundekampf

VG Koblenz: Verbotene Hilfe für Balkan-Hunde

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, OLG Koblenz: Reiseveranstalter haftet für Hundeangriff. In: Legal Tribune ONLINE, 18.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4585/ (abgerufen am 23.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
23

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: