OLG Dresden verurteilt "Gruppe Freital"-Unterstützer: "Man kann diese Gesin­nung nicht ablegen wie einen alten Mantel"

05.02.2021

In einem zweiten Prozess hat das OLG Dresden nach den Hauptakteuren jetzt auch weitere Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" zu Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise noch zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Knapp drei Jahre nach den Rädelsführern und ersten Mitgliedern der rechtsextremen "Gruppe Freital" sind am Donnerstag weitere Akteure wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. In zwei Fällen setzte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden diese zur Bewährung aus, ebenso die sechs Monate für eine Unterstützerin (Urt. v. 04.02.2021, Az. 4 St 1/20).

Ein 27-Jähriger war nach Überzeugung der Richter an Anschlägen auf das Auto eines Linken-Stadtrats und ein -Parteibüro in der Kleinstadt bei Dresden beteiligt und bekam zweieinhalb Jahre ohne Bewährung. Er hatte gestanden. Der Senat hielt ihm zudem zugute, dass er sich "aus sehr schwierigen, asozialen Verhältnissen" herausgearbeitet habe. "Schweren Herzens" könne es dennoch keine Bewährung geben, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Das Gericht wolle sich aber dafür einsetzen, dass der junge Mann seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft wurde er freigesprochen.

Brief an Inhaftierten: An Ehre, Treue und Pflichtgefühl appeliert

Ein 53-Jähriger erhielt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, genauso wie ein 31-Jähriger wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In dem Älteren sahen die Richter ein aktives Gruppenmitglied. "Er wollte dazugehören", sagte Schlüter-Staats. Als Stadtrat der NPD habe er die Gruppe informiert und zu Gewalt aufgerufen.

Den 31-Jährigen hat der Rausschmiss aus der Gruppe nach dem Anschlag auf den Politiker, zu dem er sich freiwillig gemeldet hatte, vor weiteren Straftaten bewahrt. Das sei "sein Glück" gewesen, sagte Schlüter-Staats. "Der Senat hat den Eindruck, dass er die Taten wirklich bereut."

Die damalige Verlobte eines der Haupttäter beschrieb Schlüter-Staats als "eine ideologisch überzeugte Anhängerin des Nationalsozialismus". Sie habe ihrem Freund ins Gefängnis geschrieben, er solle schweigen, und an Ehre, Treue und Pflichtgefühl appelliert. "Man kann diese Gesinnung nicht ablegen wie einen alten Mantel", sagte er. Der Weg, sich emotional und menschlich neu zu orientieren, sei weit. "Es geht vor allem um Menschlichkeit". Die 31-Jährige ist heute mit einem anderen Mann verheiratet - und schwanger. Sie wurde wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dritter Prozess zur "Gruppe Freital" läuft bereits

Die "Gruppe Freital" hatte von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Sie entstand nicht "aus einer politischen Augenblickslage", sagte Schlüter-Staats. Darin seien "Menschen mit fremdenfeindlicher, rassistischer bis hin zu nationalsozialistischer Gesinnung" in ihrer Wut auf die Flüchtlingspolitik und Gewaltbereitschaft vereint gewesen. Sie hätten "schlicht Spaß an der Gewalt" gehabt.

Den Terrorvorwurf begründete Schlüter-Staats damit, dass die Gruppe Sprengstoffanschläge plante, "um auf die Bevölkerung in erheblicher Weise einzuwirken oder die politische Grundstruktur erheblich zu beeinträchtigen". Wieder verworfene Überlegungen, die Wucht der Sprengkörper mit Nägeln zu verstärken oder sie in Menschenmengen zu werfen, zeugten von einer wachsenden Bereitschaft, "den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen".

Damit endete der zweite Prozess im Zusammenhang mit der "Gruppe Freital". Sieben Männer und eine Frau, darunter die Rädelsführer, waren im März 2018 zu teils langen Freiheitsstrafen verurteilt worden, teils wegen versuchten Mordes oder Beihilfe dazu. Seit 4. Februar läuft der dritte Prozess zu dem Komplex, angeklagt sind zwei Männer und eine Frau - es ist der voerst letzte. Die Urteile gegen die Angeklagten aus der "zweiten Reihe" sind noch nicht rechtskräftig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Dresden verurteilt "Gruppe Freital"-Unterstützer: "Man kann diese Gesinnung nicht ablegen wie einen alten Mantel" . In: Legal Tribune Online, 05.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44198/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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