
Die Läden sind geschlossen, die Miete läuft weiter. Ob das gerecht ist, beurteilen zwei OLG jetzt sehr unterschiedlich. Warum der BGH schon die Neuregelung von Ende 2020 anwenden wird und was dabei herauskommen könnte
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Mehr lesenIn einem zweiten Prozess hat das OLG Dresden nach den Hauptakteuren jetzt auch weitere Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" zu Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise noch zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Mehr lesenNachdem Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" bereits im Sommer 2019 zu vier bis zehn Jahren verurteilt worden sind, fordert die Staatsanwaltschaft auch für die weiteren Unterstützer, die aktuell vor Gericht stehen, Haft.
Mehr lesenDie "Gruppe Freital" bestand nur wenige Monate, auch wegen rechten Terrors wurde ermittelt. Mehrere Mitglieder, darunter Rädelsführer, sind rechtskräftig verurteilt - nun geht es um Akteure der zweiten Reihe und Unterstützer.
Mehr lesenIm vergangenen Jahr trendete der Hashtag #twittersperrt, weil die Plattform satirische Tweets in Richtung AfD-Wähler sperrte. Bereits die Landgerichte hielten das für rechtswidrig. Nun hat Twitter seine Berufungen zurückgenommen.
Mehr lesenTrotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs darf ein Referendar in Sachsen Volljurist werden. Sein Grundrecht auf Berufswahlfreiheit überwiege das öffentliche Interesse, entschied das OLG Dresden als seine Ausbildungsbehörde.
Mehr lesenAuch das OLG Dresden bestätigt die Verurteilung eines Jura-Referendars wegen schweren Landfriedensbruchs, die Revision blieb ohne Erfolg. Nun muss das Gericht als Ausbildungsbehörde über seine berufliche Zukunft entscheiden.
Mehr lesenUnter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat das OLG Dresden ein halbes Jahr gegen Neonazis aus Chemnitz und Umgebung verhandelt. Am Schluss machen die Richter klar, dass sie deren Pläne für alles andere als harmlos halten.
Mehr lesenEher "nordisch/griechisch" als nationalsozialistisch - so deutet die österreichische Staatsanwaltschaft das Tattoo eines Rechtsreferendars aus Sachsen. Der hat inzwischen gegen eine andere folgenschwere Verurteilung Revision eingelegt.
Mehr lesenVermittler von Flugreisen müssen Preise nachvollziehbar darstellen. Werden Rabatte in den Endpreis eingerechnet, die faktisch nur sehr wenige Kunden nutzen können, verstößt dies gegen EU-Recht, so das OLG Dresden.
Mehr lesenDas OLG Dresden und das LG Krefeld verlangen in Wiedereinsetzungsverfahren von Anwälten, fristgebundene Schriftsätze übers beA zu versenden, wenn die Übermittlung per Fax fehlschlägt. Damit gehen sie eindeutig zu weit, meint Martin W. Huff.
Mehr lesenUnflexible Personallage, langwierige Verfahren: Der Präsident des OLG Dresden, Gilbert Häfner, bemängelt die Zustände in Deutschland und Sachsen. Dabei gebe es Möglichkeiten, die Situation zu entspannen, sagt er.
Mehr lesenLandgerichte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau
Das Oberlandesgericht (OLG) gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und wird vom jeweiligen Bundesland auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eingerichtet. Danach erfolgt auch die Einteilung in Zivil- und Strafsenate. Grundsätzlich sind die Senate nach § 116 GVG mit jeweils drei Richtern besetzt, von denen einer den Vorsitz innehat. Handelt es sich allerdings um die Eröffnung eines Hauptverfahrens, findet der Strafprozess in erster Instanz mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden Richters statt. Diese Anzahl kann je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad auf drei Richter reduziert werden.
Je nach Verfahrensart steht das Oberlandesgericht im Gerichtsaufbau an unterschiedlichen Positionen. Handelt es sich um Straf- oder Zivilrecht, ist es das Gericht zweiter Instanz zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof. Anders verhält es sich bei Verfahren im Familienrecht und bei Kindschaftssachen. Hier befindet sich das Oberlandesgericht als zweite Instanz zwischen dem Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof. Handelt es sich indes um Strafverfahren, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird das Oberlandesgericht als unteres Bundesgericht tätig.
In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht im Zivilrecht über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden landgerichtlicher Entscheidungen. Ferner ist es in Familiensachen als zweite Instanz zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Berufung oder gegen Entscheidungen Beschwerde eingelegt wird.
Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für in § 120 GVG geregelte Staatsschutzsachen zuständig, beispielsweise wenn die Gründung einer terroristischen Vereinigung verhandelt wird. In zweiter Instanz handelt das Oberlandesgericht zum einen als Revisionsinstanz, wenn Revision gegen Urteile eines Strafrichters oder eines Schöffengerichts eingelegt wird oder wenn es um Berufungsurteile des Landgerichts geht. Zum anderen handelt das Oberlandesgericht in zweiter Instanz als Beschwerdegericht, wenn gegen Entscheidungen der Strafkammern oder Strafvollstreckungskammern der Landgerichte Beschwerde erhoben wird. Es wird außerdem zu einer gerichtlichen Entscheidung herangezogen, wenn im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gegen einen ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vorgegangen wird.