Prozess gegen Glaeseker eingestellt: Wulffs Ex-Sprecher muss 25.000 Euro zahlen

11.03.2014

Der Korruptionsprozess gegen Olaf Glaeseker, den früheren Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wird gegen Zahlung von 25.000 Euro Geldauflage eingestellt. Das LG Hannover stimmte am Dienstag einem entsprechenden Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu.

Richterin Renata Bürgel sagte, das Verfahren werde nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt (Az. 33 KLs 7/13). Danach kann ein Prozess auch dann noch eingestellt werden, wenn das Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagte müssen der Einstellung und den damit verbundenen Auflagen aber zustimmen - sonst muss weiterverhandelt werden. Der Einstellung des Verfahrens stehe die Schwere der Schuld nicht entgegen.

Der 52-Jährige stand seit Dezember vor Gericht. Er half dem mitangeklagten Eventmanager Manfred Schmidt bei der Suche nach Sponsoren für die Promipartys "Nord-Süd-Dialog" in Hannover und Stuttgart, mit denen Schmidt 2007 bis 2009 viel Geld verdient haben soll und die auch bereits Bestandteil eines Gerichtsverfahrens geworden waren. Glaeseker, damals Regierungssprecher in Niedersachsen, machte aber auch mehrfach kostenlos Urlaub in Ferienhäusern von Schmidt, deswegen war ihm Bestechlichkeit vorgeworfen worden, was später auch Ex-Bundespräsident Wulff erstmals unter Druck setzte. Beide Männer hatten im Prozess betont, sie seien seit Jahren eng befreundet und hätten sich deswegen immer wieder gegenseitig eingeladen.

Auch das Verfahren gegen Schmidt wurde gegen 25.000 Euro Geldauflage beendet. Zudem muss der Eventmanager noch 5.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozess gegen Glaeseker eingestellt: Wulffs Ex-Sprecher muss 25.000 Euro zahlen . In: Legal Tribune Online, 11.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11293/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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