Keine Teilnahme Putins am Brics-Gipfel: Putin ent­geht mög­li­cher Fest­nahme in Süd­a­frika

von Leonie Ott, LL.M.

19.07.2023

Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin wirkt sich auf dessen Reisemöglichkeiten aus: Putin wird nicht am Brics-Gipfel teilnehmen. In Südafrika hätte ihm die Festnahme gedroht. 

Putin hat seine Teilnahme am Brics-Schwellenländer-Gipfel vom 22. bis 24. August in Südafrika abgesagt. Aufgrund eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hätte er in Südafrika verhaftet werden können. Statt Putin wird nun Russlands Außenminister Sergej Lawrow an dem Treffen der aufstrebenden Schwellenländer Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika teilnehmen. In einer Mitteilung des Büros des südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa am Mittwoch hieß es, die Entscheidung sei "in gegenseitigem Einvernehmen" getroffen worden.

Seit März gibt es einen Haftbefehl des IStGH gegen Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Trotzdem hatte Südafrika den russischen Staatschef zum Brics-Gipfel nach Johannesburg eingeladen.

Südafrika gehört zu den Vertragsstaaten des IStGH und wäre verpflichtet gewesen, Putin zu verhaften. Südafrika hatte sich deshalb - scheinbar erfolglos - beim IStGH um eine Ausnahme von der Festnahme-Verpflichtung bemüht. Nach Art. 97 des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut) können Staaten, wenn sich Probleme mit einem Festnahmeersuchen ergeben, den Gerichtshof konsultieren. Wie BBC berichtete hatte Südafrika zuvor auf Art. 98 des Rom-Status gesetzt. In dieser Norm wird geregelt, dass durch völkerrechtliche Verträge zugesicherte Immunität zu beachten ist. Der Wortlaut kann so verstanden werden, dass der Gerichtshof von Südafrika nicht die Festnahme Putins verlangen kann, bis Russland zugestimmt hat, seine Immunität aufzuheben. Völkerstrafrechtler sehen dies aber überwiegend anders, weil Art. 27 des Rom-Status die Verfolgung unabhängig von der amtlichen Eigenschaft macht. 

Südafrika spricht von "Kriegsrisiko" mit Russland

Südafrika steht wegen der Einladung Putins seit Monaten unter internationalem Druck. Das Land hatte bereits in der Vergangenheit Festnahmeersuchen des Gerichts in Den Haag nicht ausgeführt. Im Fall Putin verteidigte sich Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa mit russischen Einschüchterungsversuchen: Russland habe ihm gedroht, dass eine Verhaftung von Kremlchef Wladimir Putin einer "Kriegserklärung" gleichkäme. Südafrika habe daher "offensichtliche Probleme mit der Umsetzung eines Antrags auf Festnahme und Auslieferung von Präsident Putin". Er könnte dem südafrikanischen Volk gegenüber nicht verantworten, "das Risiko eines Krieges mit Russland einzugehen" schrieb Ramaphosa in einer Erklärung an das oberste Gericht in Südafrika.

Zwischenzeitlich war spekuliert worden, ob das Treffen nach China verlegt wird. Denn China gehört dem IStGH nicht an. Somit würde sich das Problem einer potentiellen Verhaftung nicht stellen. Der IStGH ist nämlich nicht Teil der Vereinten Nationen, sondern eine eigenständige Internationale Organisation. Vertragsgrundlage ist das Römische Statut, das 123 Staaten ratifiziert haben. Die Gerichtsbarkeit des IStGH erstreckt sich auf vier Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Putin wird gemäß des IStGH-Haftbefehls dringend verdächtigt, für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Verschleppung ukrainischer Kinder verantwortlich zu sein.

Südafrikas Justizminister Ronald Lamola hatte am Montag auf einer UN-Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen des IStGH gesagt, dieser müsse sich davor hüten, zu einem Instrument globaler Machtkämpfe zu werden. Südafrika bezeichnet sich offiziell im Krieg Russlands gegen die Ukraine als neutral. Von westlichen Ländern wird es aber als ein enger Verbündeter Moskaus betrachtet.

 

Zitiervorschlag

Keine Teilnahme Putins am Brics-Gipfel: Putin entgeht möglicher Festnahme in Südafrika . In: Legal Tribune Online, 19.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52285/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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