Deutschland würde Putin verhaften, Ungarn nicht. Für Russland würde eine Verhaftung eine Kriegserklärung darstellen. Außenministerin Baerbock stellt sich dennoch weiter hinter den internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten.
Der Internationale Strafgerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa, erlassen. Was bedeutet das?
Auch wenn die Türkei den IStGH nicht anerkennt, will die Initiative "Türkei Tribunal" den Staat wegen systematischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Hierfür liegen 1.300 Aussagen von Opfern vor.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann Wladimir Putin nicht wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine belangen. Außenministerin Baerbock will das ändern - und ein wichtiges Zeichen Richtung Moskau senden.
Heute vor 20 Jahren nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Trotz anhaltender Kritik ist seitdem viel passiert und die Rolle des IStGH ist ob des russischen Angriffskrieges aktueller denn je.
Nicht nur hat Russland die Ukraine angegriffen, sondern bereits vor Jahren Teile von Georgien besetzt. In diesem Zusammenhang ermittelt der IStGH, dessen Ankläger jetzt Haftbefehle beantragt hat.
Der Chefankläger des IStGH will offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Sie sollen sich zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion Russlands beziehen. Eine richterliche Zustimmung steht noch aus.
Dominic Ongwen, Kommandant der berüchtigten ugandischen Terrormiliz LRA, ist vom IStGH zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Ongwen wurde bereits im Februar für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen.
Nachdem der Internationale Strafgerichtshof vor einem Monat Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen israelischer Soldaten und Behörden eingeleitet hat, reagiert Netanjahu mit klaren Worten: Den Haag habe keine Befugnis, heißt es.
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, hat Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten eingeleitet. Das teilte sie am Mittwoch in Den Haag mit.
Benjamin Ferencz war Chefankläger im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess und setzte sich vehement für den IStGH ein. Nun wird er von der Universität Köln ausgezeichnet – zur dortigen Jurafakultät hat er eine besondere Verbindung.
Der IStGH hat einen Kommandeur der LRA, einer Miliz aus Uganda, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Dem im Kindesalter entführten Mann droht nun eine lebenslange Haftstrafe.
Die Niederlande haben angekündigt, Syrien unter der VN-Antifolterkonvention zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Mit dem Verfahren unter dem Prinzip der Staatenverantwortlichkeit könnte das Völkerrecht in dem Konflikt durchsetzbar sein.
Der IStGH hat grünes Licht für ein Ermittlungsverfahren um mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan gegeben. Auch Angehörige der CIA und der US-Streitkräfte sollen dabei unter die Lupe genommen werden.
Der Fall "Afghanistan" zeigt offene Rivalität zwischen Richtern und der Chefanklägerin am IStGH. Nach politischem Druck hat sich das Gericht mit einer juristisch fragwürdigen Entscheidung selbst geschadet, meinen Pierre Thielbörger und Özgen Özdemir.