Annalena Baerbock für Umsetzung des Haftbefehls gegen Putin: "Nie­mand steht über dem humani­tären Völ­ker­recht"

23.03.2023

Deutschland würde Putin verhaften, Ungarn nicht. Für Russland würde eine Verhaftung eine Kriegserklärung darstellen. Außenministerin Baerbock stellt sich dennoch weiter hinter den internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten.

Annalena Baerbock hat sich ungeachtet von Drohungen aus Russland hinter den internationalen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin gestellt. "Niemand steht über der Charta der Vereinten Nationen, niemand steht über dem humanitären Völkerrecht, niemand kann Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungesühnt begehen", sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstag nach einem Treffen mit ihrem mazedonischen Kollegen Bujar Osmani in der Hauptstadt Skopje. Baerbock ergänzte: "Deswegen unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof jetzt mit Blick auf den Haftbefehl."

Deutschland verteidige die Charta der Vereinten Nationen, unterstrich die deutsche Außenministerin. Deswegen stehe man voll und ganz hinter dem IStGH, der dafür geschaffen worden sei, dass Kriegsverbrechen nicht ungesühnt blieben. "Manchmal dauert das Zeit, manchmal dauert das Jahrzehnte", sagte Baerbock. Aber aus diesem Grund habe Deutschland den IStGH in den vergangenen Jahren uneingeschränkt unterstützt.

Deutschland würde Putin verhaften, Ungarn nicht

Zuvor hatte bereits Bundesjustizminister Marco Buschmann den Haftbefehl befürwortet. Er rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird. "Deutschland ist dann verpflichtet, Präsident Putin, wenn er deutsches Territorium betritt, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben", sagte Buschmann. Das gilt für alle 123 Vertragsstaaten des Römischen Statuts des IStGH (Rom-Statut).

Anders als nationale Strafverfolgungsbehörden kann das Gericht in Den Haag auch gegen amtierende Staatsoberhäupter vorgehen. Vor dem IStGH können diese sich nicht auf ihre Immunität berufen.

Indes ließ Ungarn verlauten, dass es Putin auf seinem Staatsgebiet nicht festnehmen würde. Dies erklärte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Budapest. "Ungarn hat das ICC-Statut nie proklamiert", sagte er. Es stehe im Widerspruch zur ungarischen Verfassung, weshalb es der Präsident nicht habe gegenzeichnen können.

Der IStGH betrachtet Ungarn als Signatarstaat und damit als an das Statut gebunden. Unter ungarischen Juristen ist die Angelegenheit umstritten.

Russland droht mit Kriegserklärung

Russlands Ex-Präsident Dmitri Medwedew hatte zuvor gewarnt, eine Festnahme von Putin im Ausland infolge des Haftbefehls des IStGH sei eine Kriegserklärung an sein Land. "Ein amtierender Präsident einer Atommacht kommt zum Beispiel nach Deutschland und wird verhaftet. Was ist das? Eine Kriegserklärung an die Russische Föderation", sagte Medwedew der staatlichen Nachrichtenagentur Tass.

Gegen Kremlchef Putin besteht seit vergangener Woche ein internationaler Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Russland – und auch China – erkennen die Zuständigkeit des IStGH aber nicht an. Die Ukraine dagegen, auf deren Territorium die mutmaßlichen Kriegsverbrechen stattgefunden haben, hat schon 2014 und 2015 Erklärungen abgegeben, in denen sie die Jurisdiktion des IStGH akzeptiert. 

Erst vor kurzem lud Chinas Staats- und Regierungspräsident Putin nach Peking ein.

lp/LTO-Redaktion 

Mit Material der dpa

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Annalena Baerbock für Umsetzung des Haftbefehls gegen Putin: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51390 (abgerufen am: 02.10.2024 )

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