Der IStGH hat grünes Licht für ein Ermittlungsverfahren um mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan gegeben. Auch Angehörige der CIA und der US-Streitkräfte sollen dabei unter die Lupe genommen werden.
Der Fall "Afghanistan" zeigt offene Rivalität zwischen Richtern und der Chefanklägerin am IStGH. Nach politischem Druck hat sich das Gericht mit einer juristisch fragwürdigen Entscheidung selbst geschadet, meinen Pierre Thielbörger und Özgen Özdemir.
Freispruch, so lautete das Urteil des IStGH im Verfahren gegen Laurent Gbagbo. Nach dem Einspruch der Anklagebehörde muss der ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste aber dennoch in Haft bleiben, entschied nun die Berufungskammer.
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Der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, ist am Dienstag vom IStGH freigesprochen worden. Die Anklage habe nicht genug Beweise für die ihm zur Last gelegten Verbrechen gegen die Menschlichkeit geliefert.
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Zwar entging der frühere kongolesische Warlord Jean-Pierre Bemba einer Verurteilung wegen Kriegsverbrechen. Nun sprach ihn der IStGH aber der Zeugenbestechung schuldig und ruiniert damit wohl seine Präsidentschaftskandidatur.
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In dieser Woche erhielt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine neue Aufgabe. Er kann auch über die Verursacher von Angriffskriegen richten. Der Weg dahin war lang, doch das Ergebnis ist voller Schlupflöcher.
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Der IStGH hat den früheren Vizepräsidenten des Kongo, Jean-Pierre Bemba, in letzter Instanz freigesprochen. Die Entscheidung erging knapp. Sie ist schmerzlich für die Opfer, juristisch aber gut vertretbar, meint Alexander Heinze.
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Seit drei Jahren ist Bertram Schmitt Richter beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Wie er dahin gekommen ist, wie die Arbeit dort aussieht und was er vom Vorwurf "Schwarz gegen Weiß" hält, erzählt er im Gespräch mit LTO.
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Der IStGH hat die Berufung des früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba zurückgewiesen, gab der Berufung der Anklage allerdings statt. Das Strafmaß wird nun neu verhandelt. Es geht um die Bestechung von Zeugen.
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