Gesetzentwurf zur Erhöhung der Berufungssumme

RAK Sachsen beklagt Rechtsschutzbeschneidung

01.01.1970

Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Erhöhung der Berufungssumme vor Zivil- und Arbeitsgerichten wird vom Präsidenten der RAK Sachsen Martin Abend vor allem deshalb stark kritisiert.

Der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Berufungssumme vor Zivil- und Arbeitsgerichte sieht vor, die finanzielle Schwelle für zulässige Berufungsverfahren im Zivil- und Arbeitsrecht von 600 auf 1.000 Euro anzuheben. Verfolgt werde damit das Ziel, insbesondere im Bagatellbereich die Verfahrenszahlen zu senken.

Abend von der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen warnt vor den Folgen dieser Zielsetzung und sieht den effektiven Rechtsschutz für Bürger gefährdet: "Die Erhöhung der finanziellen Untergrenze für Berufungsverfahren verringert den Rechtsschutz der Bürger. Der Betrag vom 1.000 Euro liegt weit über dem monatlichen Nettoeinkommen vieler Sachsen."

Für die Arbeitsgerichte werde die angestrebte Novellierung nicht zu einer Entlastung führen: Kündigungsschutzklagen werden regelmäßig mit einem Streitwert des dreifachen Bruttomonatsgehaltes geführt.

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Zitiervorschlag

, Gesetzentwurf zur Erhöhung der Berufungssumme: RAK Sachsen beklagt Rechtsschutzbeschneidung . In: Legal Tribune ONLINE, 01.01.1970, http://www.lto.de/persistant/a_id/760/ (abgerufen am 24.05.2012)

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