EGMR bestätigt Fünf-Prozent-Sperrklausel: Keine Aus­nahme für "Die Friesen" bei Land­tags­wahlen

02.02.2016

Der EGMR hat eine Beschwerde der Partei "Die Friesen" gegen den Ausgang der Landtagswahl 2008 in Niedersachsen zurückgewiesen. Sie hatten eine Freistellung von der Fünf-Prozent-Klausel verlangt.

Anders als von der Partei vorgebracht, sahen die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in der Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde keine "unzulässige Diskriminierung bei der Ausübung des Wahlrechts". Der EGMR schloss sich damit der Rechtsauffassung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes an. Dieser hatte bereits 2010 eine Wahlprüfungsbeschwerde der Partei als offensichtlich unbegründet verworfen (Beschl. v. 15.04.2010, Az. StGH 2/09).

Bei der Wahl 2008 hatten "Die Friesen" 0,3 Prozent der Zweitstimmen erhalten – zu wenig, um in den Landtag einziehen zu können. Sie sahen sich durch das niedersächsische Landeswahlrecht benachteiligt und beriefen sich auf eine entsprechende Ausnahmeregelung für den  "Südschleswigschen Wählerverband". Dieser repräsentiert die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und ist dort nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von der Fünf-Prozent-Klausel befreit. Daraus folge aber kein entsprechender Befreiungsanspruch auch für "Die Friesen", so der EGMR.

Da es sich bei den einzelnen Bundesländern um selbstständige Hoheitsträger handele, seien diese auch berechtigt, ihr Landeswahlrecht unterschiedlich zu gestalten, begründeten die Richter in Straßburg. Ausnahmeregelungen in anderen Bundesländern hätten über deren Grenzen hinaus keine Wirkungen. Aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ergebe sich keine konkrete Verpflichtung zum Abbau von Wahlschwellen; es bestehe vielmehr ein weites Ermessen, wie das Ziel der Förderung der effektiven Beteiligung von Angehörigen nationaler Minderheiten an öffentlichen Angelegenheiten erreicht werden könne.

Gegen die Entscheidung können "Die Friesen" binnen drei Monaten einen Antrag auf Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs stellen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR bestätigt Fünf-Prozent-Sperrklausel: Keine Ausnahme für "Die Friesen" bei Landtagswahlen . In: Legal Tribune Online, 02.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18337/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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