Der Fall Kachelmann
Haftbeschwerde erfolgreich
29.07.2010
Jörg Kachelmann wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom 25. Februar 2010 wegen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung festgenommen und befand sich danach bis zum Donnerstag ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Als Grund für den Erfolg der Haftbeschwerde (Beschl. v. 29.07.2010, Az. 3 Ws 225/10) nannte der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden "hinreichenden Tatverdacht" und dem für die Untersuchungshaft gemäß § 112 S. 1 StPO erforderlichen "dringenden Tatverdacht".
Ein "dringender Tatverdacht" bestehe im Fall Kachelmann nicht mehr: Kachelmann habe die ihm vorgeworfene Tat stets bestritten und bei der einzigen Belastungszeugin, dem Opfer der angeblichen Vergewaltigung, könnten Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht mehr ausgeschlossen werden. Diese habe nämlich sowohl bei der Anzeigenerstattung als auch im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Auch hinsichtlich der Verletzungen der Geschädigten könne, jedenfalls nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen, eine Selbstbeibringung nicht mehr ausgeschlossen werden.
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Der Fall Kachelmann: Lügen-Haft?
Zitiervorschlag
mbr/LTO-Redaktion, Der Fall Kachelmann: Haftbeschwerde erfolgreich. In: Legal Tribune ONLINE, 29.07.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/1088/ (abgerufen am 21.05.2012)
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